Du kapierst es anscheinend nicht: Nochmal mit einfachen Worten, zum Mitschreiben:
Obergrenze bedeutet, das die anwesenden Polizeijuristen festlegen, welches Mittel gerade noch zulässig WÄRE,..es liegt in der Verantwortung des Beamten, eben das gelindest mögliche Mittel zu wählen, nicht gleich die Obergrenze!!! Deine theatralische Effekthascherei a la Bloody Sunday (Schießen wir sie mal nieder) kannst du dir sparen!!
Zufällig trägt jeder Beamte eben diese Eigenverantwortung für sein subjektives Handeln,..da ist nichts mit "Gehirn abgeben" und wenn ich im Einsatz bin, dann entscheide ICH,was nach den Gesetzen MEINER Meinung nach notwendig ist, in Gleichklang mit den gesetzlichen Vorgaben, das gelindest mögliche Mitel anzuwenden,..
und nur zur Info: auch für Polizisten gibts eine Psychologische Nachbetreuung nach einem tödlichen Einsatz,..
Obergrenze bedeutet, das die anwesenden Polizeijuristen festlegen, welches Mittel gerade noch zulässig WÄRE,..es liegt in der Verantwortung des Beamten, eben das gelindest mögliche Mittel zu wählen, nicht gleich die Obergrenze!!! Deine theatralische Effekthascherei a la Bloody Sunday (Schießen wir sie mal nieder) kannst du dir sparen!!
Zufällig trägt jeder Beamte eben diese Eigenverantwortung für sein subjektives Handeln,..da ist nichts mit "Gehirn abgeben" und wenn ich im Einsatz bin, dann entscheide ICH,was nach den Gesetzen MEINER Meinung nach notwendig ist, in Gleichklang mit den gesetzlichen Vorgaben, das gelindest mögliche Mitel anzuwenden,..
und nur zur Info: auch für Polizisten gibts eine Psychologische Nachbetreuung nach einem tödlichen Einsatz,..
Aut viam inveniam aut faciam

