08-11-2010, 08:15
(07-11-2010, 23:59)t.logemann schrieb: In diesem Zusammenhang muss auch die Frage erlaubt sein: Wann - und wie - werden eigentlich "Schwellen" durchbrochen? Wenn ein SEK-Beamter in Österreich innerhalb eines Einsatzes frei entscheiden kann, welche Zwangsmittel er einsetzen kann - was "hindert" dann einen solchen SEK-Beamten in Österreich daran, statt durch "Verdrehen der Hand des sich am Laternenmast Anklammernden" dem Mann nicht besser gleich die Finger oder das Handgelenk zu brechen? Und wenn man erst mal soweit ist - könnte man doch gleich schiessen.... Das mag sich jetzt extrem anhören - ist aber die logische Weiterentwicklung einer zutiefst unmenschlichen Strategie. Da ist die "Idee" von melek wesentlich deeskalierender und menschlicher !
Bitte nochmal meinen Beitrag lesen!! Es wird von der Einsatzleitung ein Mittel freigegeben, d.h. die Einsatzleitung setzt die Obergrenze fest!!
Für was hältst du uns eigentlich?? Warum sollte ich oder ein anderer Beamter jemandem die Hand brechen?? es ist meine Aufgabe, das Gesetz durchzusetzen, und zwar mit dem gelindesten Mittel,..d.h. soweit möglich ohne längerfristige Verletzungen!! Ein Her Logemann macht hier aus uns gewaltgeile Sadisten, nur der Theatralik willen! zur Info: trotz der Gefährdungseinsätze haben wir allein 2009 nur ein einziges Mal geschossen, aber über 300mal verhindert, das der Täter eine Waffe einsetzen konnte!! Soviel zu Herrn logemanns Bild,..
Und wie ich bereits gesagt habe, meine Aufgabe ist es, die Rechtssicherheit unter allen Umständen einzuhalten, ich gehe konform mit den von der Bevölkerung durch die Regierung gemachten Gesetzen vor,..und Widerstand wird unter allen Umständen gebrochen, schließlich habe ich einen Eid abgelegt, den Gesetzen meines Landes zur Durchsetzung zu verhelfen,..
Aut viam inveniam aut faciam

