07-11-2010, 15:26
Zur Beantwortung deiner Frage Polski: In einer Situation wo Räumung befohlen wird, setze ich zuerst das gelindeste Mittel ein; d.h. einfaches Wegtragen,..kommt es zu Widerstand, so setze ich Schmerzgriffe ein, um diesen widerstand zu brechen,..lässt er sich nicht so brechen, so gehe ich eine Stufe weiter,..aber nur solange bis der Widerstand beendet ist!! Die Beamten sind nicht Verpflichtet, zuzuschlagen, es steht in ihrem Ermessen, WENN es Widerstand gibt, der auf die gelindere Art nicht gebrochen werden kann,..ich kenne das Einsatzrecht der Dt. Polizei nicht, aber ich weis, das es bei uns im GSOD so geregelt ist,..die Mittel werden zur Benutzung freigegeben, aber die Anwendung wird nicht befohlen,..dies ist Ermessenssache,..Bei uns gibt es auch keine "Bereitschaftspolizei", sondern es werden normale Streifenbeamte unter Leitung von speziell geschulten Beamten eingesetzt,..die Zugriffteams bestehen entweder rein aus WEGA-Beamten (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung, meinereiner;)) oder aus speziell geschulten Zugriffsbeamten unter Leitung von diesen,..näheres kannst gerne im Wiki über uns nachlesen,das stimmt mal zu 99%..(ist von einem Kollegen dort bearbeitet worden,..;))
Aut viam inveniam aut faciam