05-11-2010, 14:52
... auf die Gefahr hin, wieder mal "ein's übergebraten" zu bekommen.... also:
d.n. hat damit Recht, dass die Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat eine "interne Polizei" besitzt. Diese "Internen" sind sowohl für die Aufdeckung von Straftaten innerhalb der Polizei zuständig, als auch - fallweise, je nach Polizeigesetz der Bundesländer in Deutschland - für die Ermittlung disziplinarrechtlicher Verhältnisse zuständig.
Die "Internen" stehen vor dem selben Problem wie die eher "externe" StA: Lediglich anhand der Dienstpläne und der Dienstaufstellung ist es möglich die Abteilung oder Gruppe zu identifizieren, die -beispielsweise- an Ausschreitungen beteidigt war. Und das geht auch nur, wenn es sich um "normale" Beamte handelt - wenn es sich um "Agent provokateur" aus den Reihen des BKA's, eines LKA's oder eines SEK's handelt, geht das meistens schon nicht mehr. Da können auch mal ganz schnell die Videoaufzeichnungen der "Filmbeamten" im "Nirgendwo" verschwinden.... (und durch Zufall, wie vor 8 Jahren in Wiesbaden geschehen, auf der Müllkippe wieder auftauchen...).
Die grössten Probleme bezüglich interner Straftaten bei Demonstrationen sind aber ganz anderer Natur: d.n. kann sich hier im Prinzip nur deswegen so offen äussern, weil er eben Österreicher ist - und somit mangels eutropäischer Abkommen und Verträge nicht in Stuttgart (oder demnächst in Gorleben) eingesetzt werden kann. Wäre er deutscher Beamter, würde jede seiner Äusserungen auf einer Internetseite mit einem Server in Deutschland insoweit für ihn gefährlich sein, weil gerade die "Internen" ganz schnell ein Verfahren wegen "Verrat von Dienstgeheimnissen" gegen ihn anstrengen könnten. Die "freie Meinungsäusserung" gilt nämlich für Beamte nichts, weder dienstlich, noch privat. Das ist der erste Skandal - und den hat nicht "die Polizei" zu verantworten, sondern die Politik!
Die zweite Schwierigkeit ist, das sich Polizisten gegenseitig "decken". Und dieses sich gegenseitig rückversichern - im Falle eines Einsatzes z.B. bei Geiselnahme muss das sein, da muss sich jeder auf den anderen verlassen können - das Rückversichern "greift" halt auch beim decken einer intern begangenen Straftat. Nennt man da - wie im Soldatenleben - "Kameradschaft". Und wer da nicht mitmacht - wird gemobbt - wie die Polizisten aus Hildesheim (2004), die das "Verschwinden" von beschlagnahmtem Haschisch nicht decken wollte und von ihren "Kameraden" bis zum Selbstmord gemobbt wurde. Auch sowas gibt's...
Und die dritte Schwierigkiet: Unter den Straftaten von vielleicht gerade malö 1% oder 2% aller Polizeibeamten im Amt, haben die anderen 98% oder 99% aller Polizeibeamten zu leiden. Und sie können sich nicht dagegen wehren - weil sie - siehe Bemten"recht" nämlich keine "Redegenehmigung" haben, weil sie die internen Mängel allenfalls bei der Gewerkschaft "loswerden" dürfen - und weil sie im Beamtenverhältnis nahezu rechtlos hinsichtlich ihrer persönlichen Stellung als mündige Bürger des Staates sind.
d.n. hat damit Recht, dass die Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat eine "interne Polizei" besitzt. Diese "Internen" sind sowohl für die Aufdeckung von Straftaten innerhalb der Polizei zuständig, als auch - fallweise, je nach Polizeigesetz der Bundesländer in Deutschland - für die Ermittlung disziplinarrechtlicher Verhältnisse zuständig.
Die "Internen" stehen vor dem selben Problem wie die eher "externe" StA: Lediglich anhand der Dienstpläne und der Dienstaufstellung ist es möglich die Abteilung oder Gruppe zu identifizieren, die -beispielsweise- an Ausschreitungen beteidigt war. Und das geht auch nur, wenn es sich um "normale" Beamte handelt - wenn es sich um "Agent provokateur" aus den Reihen des BKA's, eines LKA's oder eines SEK's handelt, geht das meistens schon nicht mehr. Da können auch mal ganz schnell die Videoaufzeichnungen der "Filmbeamten" im "Nirgendwo" verschwinden.... (und durch Zufall, wie vor 8 Jahren in Wiesbaden geschehen, auf der Müllkippe wieder auftauchen...).
Die grössten Probleme bezüglich interner Straftaten bei Demonstrationen sind aber ganz anderer Natur: d.n. kann sich hier im Prinzip nur deswegen so offen äussern, weil er eben Österreicher ist - und somit mangels eutropäischer Abkommen und Verträge nicht in Stuttgart (oder demnächst in Gorleben) eingesetzt werden kann. Wäre er deutscher Beamter, würde jede seiner Äusserungen auf einer Internetseite mit einem Server in Deutschland insoweit für ihn gefährlich sein, weil gerade die "Internen" ganz schnell ein Verfahren wegen "Verrat von Dienstgeheimnissen" gegen ihn anstrengen könnten. Die "freie Meinungsäusserung" gilt nämlich für Beamte nichts, weder dienstlich, noch privat. Das ist der erste Skandal - und den hat nicht "die Polizei" zu verantworten, sondern die Politik!
Die zweite Schwierigkeit ist, das sich Polizisten gegenseitig "decken". Und dieses sich gegenseitig rückversichern - im Falle eines Einsatzes z.B. bei Geiselnahme muss das sein, da muss sich jeder auf den anderen verlassen können - das Rückversichern "greift" halt auch beim decken einer intern begangenen Straftat. Nennt man da - wie im Soldatenleben - "Kameradschaft". Und wer da nicht mitmacht - wird gemobbt - wie die Polizisten aus Hildesheim (2004), die das "Verschwinden" von beschlagnahmtem Haschisch nicht decken wollte und von ihren "Kameraden" bis zum Selbstmord gemobbt wurde. Auch sowas gibt's...
Und die dritte Schwierigkiet: Unter den Straftaten von vielleicht gerade malö 1% oder 2% aller Polizeibeamten im Amt, haben die anderen 98% oder 99% aller Polizeibeamten zu leiden. Und sie können sich nicht dagegen wehren - weil sie - siehe Bemten"recht" nämlich keine "Redegenehmigung" haben, weil sie die internen Mängel allenfalls bei der Gewerkschaft "loswerden" dürfen - und weil sie im Beamtenverhältnis nahezu rechtlos hinsichtlich ihrer persönlichen Stellung als mündige Bürger des Staates sind.
