27-10-2010, 15:01
Franziskus, auch für Dich zum Merken:
Der Schulleiter kann die Lehrerein nicht entlassen - Beamte können nicht so ohne Weiteres entlassen werden. Und selbst wenn die Lehrerin "nur" einen Angestelltenvertrag hatte: Über die Entlassung entscheidet dann das Schulamt, da gibt's Rechtsmittel; und soweit ich das Schul- und Angestelltenrecht kenne, ist da "no Chance" für eine Entlassung.
Der Schulleiter kann die Lehrerein nicht entlassen - Beamte können nicht so ohne Weiteres entlassen werden. Und selbst wenn die Lehrerin "nur" einen Angestelltenvertrag hatte: Über die Entlassung entscheidet dann das Schulamt, da gibt's Rechtsmittel; und soweit ich das Schul- und Angestelltenrecht kenne, ist da "no Chance" für eine Entlassung.
