16-10-2010, 12:20
Also, langsam muss hier mal was klargestellt werden:
Die Lehrerin kann garnicht "entlassen" worden sein. Die ist Beamtin - und die sind unkündbar. Ihr kann allenfalls eine "Abmahnung" erteilt werden, und da muss ein Grund für vorliegen. Dass die Frau vom äusseren Anschein her Hähnchenschnitzel und Schweineschnitzel nicht voneinander uinterscheiden kann - wo beides heutzutage äusserlich ziemlich gleich aussieht - ist jedenfalls kein Abmahngrund.
Und wenn jetzt 15 muslimische Familien die Entlassung der Lehrerin fordern - dann haben 15 mulimische Fanmilien keine Ahnung vom Beamtenrecht und keine Ahnung von industrieller Schnitzelproduktion -egal ob Hähnchenschnitzel oder Schweineschnitzel....
Genau dafür ist aber Schule - und die Lehrerin - da... Um Wissen zu vermitteln nämlich....
Die Lehrerin kann garnicht "entlassen" worden sein. Die ist Beamtin - und die sind unkündbar. Ihr kann allenfalls eine "Abmahnung" erteilt werden, und da muss ein Grund für vorliegen. Dass die Frau vom äusseren Anschein her Hähnchenschnitzel und Schweineschnitzel nicht voneinander uinterscheiden kann - wo beides heutzutage äusserlich ziemlich gleich aussieht - ist jedenfalls kein Abmahngrund.
Und wenn jetzt 15 muslimische Familien die Entlassung der Lehrerin fordern - dann haben 15 mulimische Fanmilien keine Ahnung vom Beamtenrecht und keine Ahnung von industrieller Schnitzelproduktion -egal ob Hähnchenschnitzel oder Schweineschnitzel....
Genau dafür ist aber Schule - und die Lehrerin - da... Um Wissen zu vermitteln nämlich....