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Islamklausel in Mietverträgen
#26
(13-10-2010, 10:30)Tao-Ho schrieb: Sicher zwingt mich niemand mich in Gesellschaft von Rauchern zu
begeben. Wenn es aber nur sehr wenige Nichtraucherlokale gibt,
dann bleibt mir nur die Wahl nicht mehr auszugehen, denn ich
vertrage den Rauch echt nicht. Ergo zwingen mich dann die Raucher zu Hause zu bleiben. Ist das denn gerecht?

nur ist das ja nicht der fall. praktisch überall besteht in öffentlichen gebäuden und weitgehend auch in lokalen rauchverbot - wenn du so willst, werde ich als raucher "gezwungen", mir mit meiner zigarre nach einem hervorragenden restaurantmenü auf der straße den a*** abzufrieren

es hat eben mit nichtraucherschutz nichts zu tun, den rauchern, die das wünschen, und den gastwirten, die dies wünschen, das rauchen in gastlokalen generell zu verbieten

was ich nicht wirklich verstehe, ist die tatsache, daß vor der staatlichen raucherbevormundung nicht jedes als nichtraucherlokal ausgewiesene etablissement allabendlich vorübergehend wegen überfüllung und nach einem jahr endgültig wegen reichtums geschlossen hat - wo es doch angeblich der sehnlichste wunsch aller nichtraucher war, endlich rauchfrei essen gehen zu können. oder warum jetzt nicht die wirte den doppelten umsatz machen, weil all die endlich essen gehen, die früher wegen rauchbelästigung sämtlich zuhause geblieben sind

aber noch mal: in seinen eigenen vier wänden sollte man grundsätzlich (natürlich gibts sinnvolle einschränkungen, insofern dritte tangiert sind) tun und lassen dürfen, was man will, ohne sich vom staat vorschriften machen zu lassen. was, mit einschränkungen, auch für den fall gilt, daß man diese vier wände vermietet oder öffentlich zugänglich macht. wer mit den hierfür gestellten bedingungen nicht einverstanden ist, muß ja nicht mieten oder besuchen

(13-10-2010, 10:30)Tao-Ho schrieb:
Zitat:genau darum gehts. unter welchen umständen ist es gerchtfertigt, einem eigentümer die verfügung über sein eigentum vorzuschreiben?

Solange er sich den Gegebenheiten die üblicherweise im Lande
herrschen anpasst, kann er sich Klauseln ausdenken wie er mag.

was meinst du damit genau?

die "Gegebenheiten die üblicherweise im Lande herrschen", sind in d nun mal so, daß gerne bier getrunken wird. ist deshalb eine bierverbotsklausel im mietvertrag unzulässig?

(13-10-2010, 10:30)Tao-Ho schrieb: Der Eigentümer wird ja nicht gezwungen zu vermieten - schon gar nicht an Deutsche die Bier verkaufen wollen

exakt das ist der zweck der von bild kritisierten vertragsbestimmung

ob damit der kommerzielle erfolg dieses vermieters gesteigert wird oder eher nicht, bleibt die frage - ist aber seine sache
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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