(11-10-2010, 10:54)t.logemann schrieb: einige der Väter und Mütter des Grundgesetzes sahen sich expliziet dem christlichen Glauben verpflichtet - es ist kaum anzunehmen, dass diese ihre ethisch-christliche Glaubenlehre nicht in das Grundgesetz eingeflossen wäre....
"die Demokratie so wie wir sie heute kennen", besteht ja nicht allein im deutschen grundgesetz, und dessen "Väter und Mütter" rekrutierten sich nicht ausschließlich, ja womöglich noch nicht mal zur mehrheit, aus praktizierenden/gläubigen christen
ich halte daher meine sicht aufrecht, daß bei den überlegungen zur formulierung der menschen- und bürgerrechte weder judenpogrome noch christliche oder alttestamentarisch-jüdische werte die haupt- oder auch nur eine prominente rolle dabei gespielt haben
daß christen schließlich auch auf den zug der allgemeinen der menschen- und bürgerrechte aufgesprungen sind, nachdem die kirchen eingesehen haben, daß er ihnen ansonsten davonfährt - das will ich gar nicht bestreiten
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)