10-10-2010, 22:25
(05-10-2010, 13:16)Ekkard schrieb: Worin bleibt noch rechtsstaatlicher Konsens, wenn nach einer Entscheidung dieselbe stets nochmals in Frage gestellt werden darf?
in der neubewertung einer angelegenehit, in der sich zwischen beschlußfassung und ausführung gravierende neue gesichtspunkte ergeben haben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

