10-10-2010, 12:37
Wenn die Sitzblockaden tatsächlich friedlich und gewaltfrei waren, stellten sie lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nur, falls sie gegen das Wegtragen Widerstand leisteteten, wäre der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Und selbst in dem Fall ist die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Polizeimittel höchst fraglich.
Nur, falls sie gegen das Wegtragen Widerstand leisteteten, wäre der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Und selbst in dem Fall ist die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Polizeimittel höchst fraglich.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]

