09-10-2010, 23:47
Nur zur KLarstellung: Wenn was falsch abgelaufen ist, so muß dies auch bearbeitet werden,..Fehlhandlungen kommen immer auf beiden Seiten vor,..trotzdem war das Einschreiten und die eingesetzten Mittel legal; wenn es zu Überreaktionen und Fehlverthalten gekommen ist, so ist dem selbstverständlich nachzugehen; doch wie das Beispiel des an den Augen verletzten zeigt, so ist auch bei den Anzeigen erstmal abzuwarten, wieviele davon auch zu Recht erstellt wurden,..Wir haben auch nach den firedlichst verlaufenden legalen Demos immer ein paar DutzendAnzeigen, einfach weil es das Recht eines jeden ist, einen vermuteten Tatbestand zur Anzeige zu bringen,. es entscheidet nicht die Exekutive, sondern die Staatsanwaltschaft,..
Aut viam inveniam aut faciam

