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Rechtsstaatliches Verhalten
#25
(Verwaltungsrecht)
(09-10-2010, 16:50)t.logemann schrieb: ... Daraus ableiten zu wollen, der Bürger hätte kein aktives Widerstandrecht und müsse sich "ausserhalb der Baustelle" mit formaljuristischen Einsprüchen begnügen - ist schlichtweg hirnrissig, geht an der Raelität vorbei - und öffnet in einem angeblichen demokratischem Rechtsstaat der Willkür der Machthaber Tür und Tor.
Du setzt Sachen in die Welt, von denen von meiner Seite keine Rede war! Könntest du vielleicht im Hier und Jetzt bleiben?
Der Bürger hat doch Rechte, eine ganze Reihe sogar. Hier herrscht nur eine "hirnrissige" Ansicht zu dem, was Demonstranten friedlicherweise dürfen, und ab wann sie sich der Staatsgewalt aussetzen.

Die Konfrontation oder gar der Kampf gegen die Polizei ist - mit Verlaub - "hirnrissig". Durch noch so viele "rosa Wolken" werden solche Verhaltensweisen nicht weniger "hirnrissig". Damit schlägst du "den Esel", um den "Herrn" zu treffen. Nur weiter, bis es dir eines Tages ein Richter erzählt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Rechtsstaatliches Verhalten - von Ekkard - 05-10-2010, 13:16
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