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Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#70
dn, allerdings mit dem Unterschied, dass dir ein Wasserwerfer, ohne dass du es vorhersiehst, ins Gesicht scheppern kann. Bis einer wie du aber nah genug an mir dran ist um mir zu schaden habe ich es mir vll anders überlegt und unterlasse jegliche strafrechtliche Handlung. Das ist doch schon ein Unterschied.

PS: Auf der anderen Seite wollte ich als Polizist aber auch nicht erst nahe an eine zB rechts gesinnte Masse mit Knüppeln und Glasflaschen heran gehen müssen, weil mir Waffen "aus Entfernung" verboten sind... da riskiert man ja auch Polizistenleben und sooo viele hat Deutschland davon auch nicht, wenn man sich die einigermaßen verzweifelte Bewerbungswerbung anschaut.
Gruß
Motte

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RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von Schmettermotte - 09-10-2010, 06:51

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