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Rechtsstaatliches Verhalten
#22
(05-10-2010, 13:16)Ekkard schrieb:
  1. Kann es im Rechtsstaat richtig sein, einmal mit Planfeststellungs- und Einspruchsverfahren genehmigte Vorhaben, durch Sit-Ins, Anketten, Teapartys usw. zu blockieren?
    Ich verweise darauf, dass in den Planungsverfahren selbst jeder Einspruch einlegen und über Gerichte auch Akteneinsicht nehmen kann. Ferner ist es möglich, bei Eintreten von Gefahren, die Gerichte zu bemühen und einstweilige Verfügungen zu erwirken.
  2. Ich möchte auch das Demonstrationsrecht erwähnen, das aber meines Erachtens keine Blockade rechtfertigt (Haus- oder Landfriedensbruch).
    Ist es also Sache der Öffentlichkeit, mit Behauptungen zu agitieren, die ich als Bauherr nur mit kostenträchtiger Mühe, in manchen Fällen gar nicht widerlegen kann, weil ich dazu erst die Baugrube brauche?
  3. Worin bleibt noch rechtsstaatlicher Konsens, wenn nach einer Entscheidung dieselbe stets nochmals in Frage gestellt werden darf?



1. Ja, kann es. Wenn vom Volk akute oder allgemein gewichtige Gründe gesehen werden.

Dann ist das Projekt zu stoppen, und die Bevölkerung umfassender zu informieren, nach Möglichkeit zu überzeugen bzw. auch zu befragen.


2. Das Demonstrationsrecht rechtfertigt in besonderen Fällen auch Blockaden.
Dies ist dann der Fall, wenn es die Bevölkerung auch massiv was angeht, und sie dort extreme Unstimmigkeiten sehen.


3. Der Rechtsstaatliche Konsens sollte immer im dauernden demokratischen Gespräch stattfinden, und sich nicht nur durch die Laune einer Wahl alle paar Jahre bilden.

Da, wo sich Fragen auftun, sind diese zu behandeln.

Und man braucht hier auch nicht so tun, als würde deswegen jeder Bauherr in seinem Vorhaben eingeschränkt werden.
Es geht hier um Dinge, die die Bevölkerung betreffen.
Diese Bevölkerung zahlt bei den ganz großen Bauvorhaben ja auch kräftig mit, und ist durch ihre Vertretungen selbst "Bauherr".
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