08-10-2010, 18:04
Wenn Du Dich im Bereich Jura besser auskennen würdest, lieber Ekkard, dann würdest Du wissen das es "faktische Straftaten" nicht gibt - auch bei einer Strfaverhandlung zählt die "Besonderheit des Einzelfalles". Und was sich nach landläufiger Meinung als "legal" oder "illegal" darstellt - muss nicht auch legal oder illegal sein.
Ich verweise mal auf den von mir geposteten Bericht aus der Stuttgarter Schülerzeitung: Demnach blieb den Schülern gar nichts anderes übrig als in den Schlossgarten zu gehen, weil alle anderen Wege abgeriegelt waren. Wenn das so ist - hat sich das mit der "illegalen Besetzung" des Schlossgartens vor Gericht ganz schnell erledigt!
Gleiches gilt übrigends auch für den durch Wasserwerfereinsatz erblindeten Mann: Wenn den die volle Wucht des Wasserstrahls durch technisches Versagen des Gerätes getroffen hat - kann man dem Wasserwerferbediener absolut keinen Vorwurf machen. Dann war die ganze Sache tatsächlich ein tragisches Unglück.
Ich verweise mal auf den von mir geposteten Bericht aus der Stuttgarter Schülerzeitung: Demnach blieb den Schülern gar nichts anderes übrig als in den Schlossgarten zu gehen, weil alle anderen Wege abgeriegelt waren. Wenn das so ist - hat sich das mit der "illegalen Besetzung" des Schlossgartens vor Gericht ganz schnell erledigt!
Gleiches gilt übrigends auch für den durch Wasserwerfereinsatz erblindeten Mann: Wenn den die volle Wucht des Wasserstrahls durch technisches Versagen des Gerätes getroffen hat - kann man dem Wasserwerferbediener absolut keinen Vorwurf machen. Dann war die ganze Sache tatsächlich ein tragisches Unglück.