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Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#48
Wenn Du Dich im Bereich Jura besser auskennen würdest, lieber Ekkard, dann würdest Du wissen das es "faktische Straftaten" nicht gibt - auch bei einer Strfaverhandlung zählt die "Besonderheit des Einzelfalles". Und was sich nach landläufiger Meinung als "legal" oder "illegal" darstellt - muss nicht auch legal oder illegal sein.

Ich verweise mal auf den von mir geposteten Bericht aus der Stuttgarter Schülerzeitung: Demnach blieb den Schülern gar nichts anderes übrig als in den Schlossgarten zu gehen, weil alle anderen Wege abgeriegelt waren. Wenn das so ist - hat sich das mit der "illegalen Besetzung" des Schlossgartens vor Gericht ganz schnell erledigt!

Gleiches gilt übrigends auch für den durch Wasserwerfereinsatz erblindeten Mann: Wenn den die volle Wucht des Wasserstrahls durch technisches Versagen des Gerätes getroffen hat - kann man dem Wasserwerferbediener absolut keinen Vorwurf machen. Dann war die ganze Sache tatsächlich ein tragisches Unglück.
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RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von t.logemann - 08-10-2010, 18:04

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