08-10-2010, 17:57
Ich bin ja solange mit dir einig, wie gleiches Recht für alle gilt. Sobald sich Demonstranten entfernen, hat die Polizei nicht nachzutreten - einverstanden. Das "gleiche Recht" war hier aber nicht gegeben, denn die Menge ist auf ein Gelände vorgerückt, auf dem sie nichts zu suchen hatte. Damit war der Rechtsfriede gebrochen. Das war vorsätzlich! Genauso vorsätzlich, wie das Vorgehen gegen die Polizei, deren Auftrag lautete: Macht die Baustelle wieder frei!
Ich mache einmal mehr darauf aufmerksam, das du Sachverhalte nach deinem Ziel (hier der Sympathie für die Opfer selbstbestimmt eingegangenen Risikos) zurecht drehst - ein seltsames Rechtsverständnis!
(08-10-2010, 17:30)t.logemann schrieb: Diese Straftatbestände gelten für den einzelnen Bürger ebenso wie für Staatsorgane.Es ist doch nicht der Vorsatz der Polizei, dass die Menschen verletzt werden! Das ist bestenfalls das Risiko auf beiden Seiten.
(08-10-2010, 17:30)t.logemann schrieb: Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Wenn das so ist, dann ist auch unter Berücksichtigung der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols eine vorsätzliche Körperveletzung - u.U. mit Todesfolge - , ein Totschlag oder gar ein Mord für alle strafbewehrt.Du segelst unter falscher Flagge: Das Eingehen eines Risikos ist, wenn der Risikofall eintritt, keine "vorsätzliche Körperverletzung". Von "Mord" ist schon gar keine Rede. Bleib' doch einfach bei der Sache!
(08-10-2010, 17:30)t.logemann schrieb: Zynisch nenne ich hier, wenn eine angebliche Illegalität (und die ist solange angeblich, solange sie als illegal nicht juristisch nachgewiesen ist) die "Rechtfertigung" dafür sein soll, das unter Ausnutzung des staatlichen Gewaltmonopols Menschen schwer verletzt werden.Stimmt auch nicht: Ein Sit-in, eine Blockade, die Besetzung von Bahngleisen oder Straßen, der Marsch auf das Regierungsviertel, das Abreißen von missliebigen Wahlplakaten usw. sind nicht "angebliche Straftaten", sondern (faktisch) Straftaten, unabhängig davon, ob ein Gericht darüber befindet bzw. entscheidet.
Ich mache einmal mehr darauf aufmerksam, das du Sachverhalte nach deinem Ziel (hier der Sympathie für die Opfer selbstbestimmt eingegangenen Risikos) zurecht drehst - ein seltsames Rechtsverständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard