08-10-2010, 17:30
Lieber Ekkart,
Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung ist genauso ein Straftatsbestand wie Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder Mord.
Diese Straftatbestände gelten für den einzelnen Bürger ebenso wie für Staatsorgane - ob Staatsorgane hier "weniger" angeklagt werden als "normale" Bürger, bleibt erstmal aussen vor - darum geht's mir jetzt nicht.
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Wenn das so ist, dann ist auch unter Berücksichtigung der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols eine vorsätzliche Körperveletzung - u.U. mit Todesfolge - , ein Totschlag oder gar ein Mord für alle strafbewehrt.
Zynisch nenne ich hier, wenn eine angebliche Illegalität (und die ist solange angeblich, solange sie als illegal nicht juristisch nachgewiesen ist) die "Rechtfertigung" dafür sein soll, das unter Ausnutzung des staatlichen Gewaltmonopols Menschen schwer verletzt werden.
Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung ist genauso ein Straftatsbestand wie Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder Mord.
Diese Straftatbestände gelten für den einzelnen Bürger ebenso wie für Staatsorgane - ob Staatsorgane hier "weniger" angeklagt werden als "normale" Bürger, bleibt erstmal aussen vor - darum geht's mir jetzt nicht.
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Wenn das so ist, dann ist auch unter Berücksichtigung der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols eine vorsätzliche Körperveletzung - u.U. mit Todesfolge - , ein Totschlag oder gar ein Mord für alle strafbewehrt.
Zynisch nenne ich hier, wenn eine angebliche Illegalität (und die ist solange angeblich, solange sie als illegal nicht juristisch nachgewiesen ist) die "Rechtfertigung" dafür sein soll, das unter Ausnutzung des staatlichen Gewaltmonopols Menschen schwer verletzt werden.