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Rechtsstaatliches Verhalten
#17
Lieber Ekkart,

Dein Stil von konkreten Sachverhalten und konkreten Fragen abzulenken - ist auch nicht "ohne"....

Es geht nicht um meine persönlichen Konsequenzen, es geht auch nicht um Deine persönlichen Konsequenzen - es geht nach wie vor um die Frage der Grenzen des Widerstandsrechtes - gibt es die überhaupt? Für mich gibt es eine definierte Grenze - die hat aber nichts mit dem zutun, was in Stuttgart passiert ist - und sie hat auch nicht damit zutun, das "mein" Staat "meine Mitmenschen" potentieller Gefährdung aussetzen darf.

In der Hoffnung das Du es jetzt verstehst: Das Grundgesetz erlaubt ein Widerstandrecht - wenn alle anderen demokratischen Möglichkeiten des Widerstandes erschöpft sind. Dieses Recht ist daran gekoppelt, das es demokratische Möglichkeiten gibt, um sich gegen belastende Massnahmen des Staates zur Wehr zu setzen

Soweit - so gut. Wenn aber nun aufgrund geltender, demokratisch beschlossener Gesetze dem Bürger der Zugang zur Ausschöpfung von Rechtsmitteln genommen wird, wenn im Zuge der Anwendung von Rechtsmittel Beweisanträge auf politischen Druck hin unterschlagen werden, wenn man die berechtigten Befürchtungen einer "Menge" dadurch zu negieren versucht, das man diesen Menschen aus den "guten Gründen der Weimarer Republik heraus" die direkte politische Willensbildung abspricht - dann sind wir dem Fall dieses grundgesetzlichen Widerstandrechtes, des "zivilen Ungehorsams" sehr sehr nahe gerückt....

Und nochmals: Es geht um zivilen Ungehorsam - es geht nicht um "Steine oder Benzinbomben schmeissen".
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Rechtsstaatliches Verhalten - von Ekkard - 05-10-2010, 13:16
RE: Rechtsstaatliches Verhalten - von Theodora - 06-10-2010, 07:30
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RE: Rechtsstaatliches Verhalten - von alwin - 12-10-2010, 17:24

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