07-10-2010, 11:32
Nur als Nachtrag: Hier ist mit Eingreifen gemeint, das der Täter ein Ultimatum gestellt hat, dem nicht nachgekommen werden kann, wenn es dadurch höchstwahrscheinlich ist, das er das Opfer tötet oder schwer verletzt, es sich um eine unmittelbare Bedrohung des Opfers handelt und wenn es aus der Situation heraus keine ander Eingriffsmöglichkeit als den finalen Schuß gibt.
Aut viam inveniam aut faciam

