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Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#16
Lieber d.n.,

diese Auffassung halte ich für sehrbedenklich.

Die Exekutive - zu der ja nicht nur der Polizeidienst, sondern auch der Justizdienst und die Ordungsämter gehören (ich denke, in Östereich ist das ähnlich) ist ja kein "Apperat" der nur dazu geschaffen wurde, "auf Deibel komm 'raus" die Anweisungen der Legislative und Judikative umzusetzen. Die Exekutive muss sich ja auch selbst fragen, ob der Einsatz in der Art wie er nach Wille des verantwortlichen Innenministers laufen soll, in dieser Form mit der Verfassung des Landes und der Bewertung des europäischen/internationalen Menschenrechtes übereinstimmt. Daswar ja unter anderem in Deutschland auch der Grund dafür, warum "der Beamte" einen Treueeid auf das Grundgesetz leisten muss.

Das die reine Umsetzung des Willens der Legislative gegen den Willen des Volkes letztlich Willkür ist - hat ja das Beispiel "DDR" gezeigt: Die berühmten Montagsdemos waren keineswegs angemeldet (Kunststück - wären eh verboten worden), wie das nach den Gesetzen der "DDR" hätte erfolgen müssen. In Folge dessen galt für die "VoPo's" generell "Schlagstock frei" - und erst die zunehmende Masse an unwilligen DDR-Bürgern konnte sowohl dem Schlagstockeinsatz, als auch den Stasi-Aktionen Einhalt gebieten - und wie gesagt: Bis zum "Runden Tisch" hin waren die Montagsdemo's "illegal"....

Nun wird jeder einwenden: "Jaa die DDR - die war ja kein Rechtsstaat..." . Die DDR hatte Gesetze, hatte eigene staatliche Souveränität, hatte eine Gewaltenteilung - wenigstens auf dem Papier - mit welchem Recht also können wir heute sagen: "Das war ein Unrechtsstaat"? Wir nehmen uns dieses Recht u.a. auch am Masstab der europäischen und internationalen Menschenrechtskonvention - o.k., einverstanden, aber dann müssen wir diesen Masstab auch für uns, die wir uns "Rechtsstaat" nennen, akzeptieren. Und sowohl am Beispiel Stuttgarts, als auch am Beispiel der Atommüllendlager stellt sich dann schon die Frage, ob unser Verhalten in solchen Auseinandersetzungen nicht doch mit dem Verhalten der DDR vergleichbar ist - sind wir vielleicht doch nicht so "rechtsstaatlich"...?

Was mein Beispiel mit dem Schusswaffengebrauch angeht: Was ist "menschlicher": Einen zu töten - oder die heilbare Verletzung von Zweien in Kauf zu nehmen?

Das Bauvorhaben in Stuttgart wurde übrigends nicht de jure von einer Mehrheit der Bürger getragen - sondern von einer Mehrheit an Wählern, die ausgerechnet dieser schwarz-gelben Koalition in's Boot geholfen haben... Zu der Mehrheit der Bürger - zählen auch die Nichtwähler, die durchaus berechtigt den derzeitigen Parteien ihre Stimme in der Abstimmung verweigern, weil sie nämlich der verständlichen Auffassung sind, dass "die da oben" doch alles nur Gauner sind....
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RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von t.logemann - 07-10-2010, 10:05

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