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Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#6
So war das eigentlich nicht gemeint....:

Also: Nehmen wir mal so rein hypothetisch an, dass das Recht auf körperliche Unversertheit von staatlicher Seite nur insoweit ausser Kraft gesetzt werden darf, als das bei Einsatz von Mitteln die die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen können, nur die jeweils geringfügisten Mittel gewählt werden dürfen.

Statt "Einbrecher erschiessen" (wie gelegentlich in den USA) - Einbrecher unter zuhilfenahme asiatischer Verteidigungstechniken möglichst ohne blaue Flecken festnehmen. De facto wird's wohl blaue Flecken geben - aber keinen gebrochen Arm...

Statt "Geiselnehmer in der Bank erschiessen" - Geiselnehmer auf das Handgelenk schiessen. Tut mit Sicherheit weh; Schiessen kann man dann auch nicht mehr.... (laufen lassen kann man die Geiselnehmer auch nicht; wie sehr das in die Hose gehen kann, hat man ja bei dem Banklraub in Köln mit anschliessender tagelangen Verfolgungsfahrt quer durch's Ruhrgebiet gesehen...).
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RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von t.logemann - 06-10-2010, 21:46

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