06-10-2010, 07:30
zu 1. Ja, es kann richtig sein, auch nach einem Planfeststellungs- und Einspruchsverfahren, durch Demonstrationen Zweifel am Projekt zu zeigen, wenn der Einspruch des Einzelnen überhört oder übersehen worden ist. Erwähnt sei, dass ein mitwirkender Architekt, Frei Otto, sich aus dem Projekt zurückgezogen hat, da die Sicherheit (nach seinem Ermessen) nicht gewährleistet ist. Er wird seine Gründe haben.
zu 2. Blockaden sind dann gerechtfertig, wenn wiederum Zweifel - in jede Richtung - existieren und sie nicht ausgeräumt werden können. Das wäre aberwitzig, wenn der Bauherrr erst die Baugrube ausheben lassen müsste, um "etwas" beweisen oder widerlegen zu können. Geologen und Statiker sind hier gefragt, aber auch Stadtplaner und die Projektleiter (Architekten), die imstande sind, konkrete Antworten zu geben. Gesetze und Verordnungen sagen nichts über die Gegebenheiten an sich aus, sie sind lediglich Instrumentarium.
zu 3. Das ist kein Widerspruch. Korrekturen sollten immer möglich sein. Was nützt ein Konsens, der womöglich Gefahren negiert und blindlings durchgezogen wird?
zu 2. Blockaden sind dann gerechtfertig, wenn wiederum Zweifel - in jede Richtung - existieren und sie nicht ausgeräumt werden können. Das wäre aberwitzig, wenn der Bauherrr erst die Baugrube ausheben lassen müsste, um "etwas" beweisen oder widerlegen zu können. Geologen und Statiker sind hier gefragt, aber auch Stadtplaner und die Projektleiter (Architekten), die imstande sind, konkrete Antworten zu geben. Gesetze und Verordnungen sagen nichts über die Gegebenheiten an sich aus, sie sind lediglich Instrumentarium.
zu 3. Das ist kein Widerspruch. Korrekturen sollten immer möglich sein. Was nützt ein Konsens, der womöglich Gefahren negiert und blindlings durchgezogen wird?
