06-10-2010, 06:27
Interessanterweise ist in der Verfassung der "islamischen Republik" Iran die Blutgeldforderung als Teil der verpflichtenden Scharia verankert - die Gerichte im Iran sind angewiesen, die Scharia zu beachten. Danach "kostet" ein vorsätzlicher Mord zwischen einer Million Tuman und 1,5 Millionen Tuman - da das aber in der Regel keiner bezahlen kann, werden die "Tumännchen" auf Haftstrafe umgerechnet. Und da können schon mal 30 Jährchen Haft umgerechnet sein...
