05-10-2010, 19:36
Zitat:Daher nochmals: Die Blutrache (Blutfehde) wurde im Koran einer Regelung unterworfen, in deren Rahmen sie zulässig ist. Nur wenn die betroffene Familie mit einem Geld- oder Sachausgleich einverstanden ist, und nur dann, ist von ihr abzusehen.Also doch ein deutlicher Schritt hinter die Forderung von Jesus v.N. Hat "Gott" hier einen Rückzieher gemacht?
Gruß
