04-10-2010, 16:08
Zum Thema "Sitzblockade" lieber Lars:
Nach höchstrichterlichem Urteil ist das eine Nötigung, strafbar nach StGB.
Die Frage ist: ist das so? Wer auf der Fahrbahn sitzt, blockiert den Autoverkehr - der Autofahrer muss sich also genötigt zum Anhalten fühlen. Ok., aber muss der Autofahrer gerade über den Weg fahren, auf dem einer sitzt? Nötigt also der Autofahrer nicht vielmehr den Sitzenden zum Aufstehen.... Die Gerichte haben da einen "Kunstgriff" angewandt; sie haben sich in ihrer Urteilsfindung auf den Unterschied "Fahrbahn -Bürgersteig" berufen. Dummerweise - haben sie nicht daran gedacht, dass der auch sitzende Bürger im Sinne der Strassenverkehrsordnung eben "Teilnehmer" am Strassenverkehr ist... tja, und wenn der dann auf der Fahrbahn sitzt, müsste der eigentlich so zu behandeln sein wie ein Auto mit Getriebeschaden.... Danach könnte man den sitzenden Verkehrsteilnehmer zwar schadlos "abschleppen", aber keinesfalls strafrechtlich belangen.... (die hier vorgetragenen Argumentation stammt inhaltlich aus der Neuen Juristischen Wochenzeitung; sie ist also von studierten Juristen verfasst worden und kommt nicht aus meinem eigenen Kopp...).
So ne Statistik gibt's wohl, lieber Lars... ich habe sie vor ungefähr 3 Jahren angefordert, sogar 35.- € Verwaltungsgebühr zur Ausfertigung überwiesen..,- .. und seitdem warte ich darauf....
Man kann also "Offenkundiges" auch ganz anders sehen...
Nach höchstrichterlichem Urteil ist das eine Nötigung, strafbar nach StGB.
Die Frage ist: ist das so? Wer auf der Fahrbahn sitzt, blockiert den Autoverkehr - der Autofahrer muss sich also genötigt zum Anhalten fühlen. Ok., aber muss der Autofahrer gerade über den Weg fahren, auf dem einer sitzt? Nötigt also der Autofahrer nicht vielmehr den Sitzenden zum Aufstehen.... Die Gerichte haben da einen "Kunstgriff" angewandt; sie haben sich in ihrer Urteilsfindung auf den Unterschied "Fahrbahn -Bürgersteig" berufen. Dummerweise - haben sie nicht daran gedacht, dass der auch sitzende Bürger im Sinne der Strassenverkehrsordnung eben "Teilnehmer" am Strassenverkehr ist... tja, und wenn der dann auf der Fahrbahn sitzt, müsste der eigentlich so zu behandeln sein wie ein Auto mit Getriebeschaden.... Danach könnte man den sitzenden Verkehrsteilnehmer zwar schadlos "abschleppen", aber keinesfalls strafrechtlich belangen.... (die hier vorgetragenen Argumentation stammt inhaltlich aus der Neuen Juristischen Wochenzeitung; sie ist also von studierten Juristen verfasst worden und kommt nicht aus meinem eigenen Kopp...).
So ne Statistik gibt's wohl, lieber Lars... ich habe sie vor ungefähr 3 Jahren angefordert, sogar 35.- € Verwaltungsgebühr zur Ausfertigung überwiesen..,- .. und seitdem warte ich darauf....
Man kann also "Offenkundiges" auch ganz anders sehen...
