04-10-2010, 14:29
JA!, Nicht was er will, sondern was ihm die gültigen Gesetze erlauben,.. nach gültigem Recht waren die eingesetzten mittel legal,..und der Staat hat nicht gemacht "was er will", sondern gültigem Recht Geltung verschaft,..
Wenn dir die Gesetze nicht passen, dann bilde eine Bürgerinitiative, die diese auf rechtlichem Weg bekämpft, Änderungsanträge stellt usw,..aber nur der Klarheit wegen:
Der Staat ist berechtigt, die durch das Staatsvolk mitbestimmten und gültigen Gesetze zur Durchführung zu bringen,..dazu hat er die ihm gesetzlich zugestandenen Mittel, bis hin zu lethalen Mitteln durch die Exekutive zur Anwendung zu bringen.
Mit anderen Worten: der Staat gibt mir als Exekutivbeamten das Recht und den Auftrag, die Durchführung der Gesetze zu gewährleisten; dazu gibt er mir eine Reihe von Mitteln zu rHand, welche ebenso per Gesetz in ihrer Anwendung reglementiert sind,..zusätzlich bin ich ebenso wie meine Kollegen letztverantwortlich was die Anwendung der genannten Mittel betrifft (solte mir jemand befehlen auf Unbewaffnete mit scharfer Munition zu schießen, so ist dieser Befehl selbstverständlich rechtswidrig,..sollte mir jemand befehlen, einen Geiselnehmer auszuschalten, so werde ich das natürlich tun, da hier die Anwendung von lethaler Gewalt gesetzlich gedeckt ist)
Wenn dir die Gesetze nicht passen, dann bilde eine Bürgerinitiative, die diese auf rechtlichem Weg bekämpft, Änderungsanträge stellt usw,..aber nur der Klarheit wegen:
Der Staat ist berechtigt, die durch das Staatsvolk mitbestimmten und gültigen Gesetze zur Durchführung zu bringen,..dazu hat er die ihm gesetzlich zugestandenen Mittel, bis hin zu lethalen Mitteln durch die Exekutive zur Anwendung zu bringen.
Mit anderen Worten: der Staat gibt mir als Exekutivbeamten das Recht und den Auftrag, die Durchführung der Gesetze zu gewährleisten; dazu gibt er mir eine Reihe von Mitteln zu rHand, welche ebenso per Gesetz in ihrer Anwendung reglementiert sind,..zusätzlich bin ich ebenso wie meine Kollegen letztverantwortlich was die Anwendung der genannten Mittel betrifft (solte mir jemand befehlen auf Unbewaffnete mit scharfer Munition zu schießen, so ist dieser Befehl selbstverständlich rechtswidrig,..sollte mir jemand befehlen, einen Geiselnehmer auszuschalten, so werde ich das natürlich tun, da hier die Anwendung von lethaler Gewalt gesetzlich gedeckt ist)
Aut viam inveniam aut faciam

