t.logemann: anscheinend hast du überlesen, dass der Bürger sich sehr wohl zu Wort melden darf, aber eben inhherhalb des Gsetzes,..wenn mir etwas nicht passt, so kann ich gegen die Baubescheid vorgehen, einen einstweilige Verfügung beantragen,..ich kann nicht durch den einsatz "passiver Gewalt"(ich blockiere, ich klammere mich wo an, wehre mich gegens entferntwerden) die Rechtssicherheit des gegebenen Bautitels aushebeln,..
Desweiteren fallen (hier in Ö) Demonstrationen unter den "Großer Sicherheits-und Ordnungsdienst GSOD",..die darin enthaltenen Vorschriften besagen, daß der Beamte den Anweisungen des Einsatzleiters Folge zu leisten hat,..d.h. wenn es heißt: Räumen, dann wird geräumt,..wen es heißt Tränengas, dann wird Tränengas eingesetzt,..das Ermessen des Einzelnen Beamten kann hier nur dahingegend eine Rolle Spielen, inwieweit er die anzuwendenen Mittel gegen den Einzelnen anwendet,..nur ein Beispiel zum Schlagstockeinsatz: Der Beamte hat dafür zu sorgen, das er nicht angefasst wird,..wenn ihn ein oder zwei Leute festhalten wollen, so ist das zu unterbinden, es ist in der Vergangenheit schon vorgekommen, das Beamte zuerst nur "festgehalten wurden, dann eskalierts, jemand schlägt auf den Beamten ein, ein anderer klaut die Waffe usw,..hat es alles schon gegeben,..aus diesem Grund einen Rat an allle: fasst den Beamten nicht an, fahrt ihm nicht mit einer Kamera ins Gesicht( wenn ich in der Stresssituation einer Demo etwas auf mich zukommen sehe, wehre ich auch instinktiv ab),..
Sicher gibt es das Problem, das manche Beamte(vor allem die unerfahrenen) im Stress überreagieren, doch wird solches beobachtet, so werden sie nach der Demo intern disziplinarisch belangt,..wohlgemerkt, sie haben innerhalb des Gesetzes gehandelt, allein in welchem "level" sie gehandelt haben, wird im nachhinein besprochen, bzw werden sie gemaßregelt,..
melek: ekkards Beispiel ist nicht realitätsfremd,..die Bauordnung macht in der Parteienstellung und im Verfahren keinen Unterschied zwischen deinem Gartenhaus und einer Großbaustelle,..bei öffentlichen Großprojekten wirds nur etwas umfangreicher, da es im allgemeinen mehr Beteiligte gibt,..der Ablauf ist aber gleich,..
Einsprüche können auf Rechtlichem Weg eingebracht werden, Protest kann, um beim Beispiel zu bleiben, am Gartenzaun stattfinden, nicht jedoch auf dem Grund,..
Es wird immer wieder vergessen, dass der Schloßpark eben ab Gültigkeit des Bescheides KEIN öffentlicher Grund mehr war,..häten die Leute VOR dem Park demonstriert, hätte man höchstwarscheinlich auch dies durchgegen lassen, obwohl die Demo nicht angemeldet war,..aber durchs Betreten eines nicht öffentlichen Baugrundstückes haben diese Leute geltendes Recht gebrochen und die Polizei mußte nach dem Prinzip der Rechtssicherheit wie gehabt vorgehen,..
Desweiteren fallen (hier in Ö) Demonstrationen unter den "Großer Sicherheits-und Ordnungsdienst GSOD",..die darin enthaltenen Vorschriften besagen, daß der Beamte den Anweisungen des Einsatzleiters Folge zu leisten hat,..d.h. wenn es heißt: Räumen, dann wird geräumt,..wen es heißt Tränengas, dann wird Tränengas eingesetzt,..das Ermessen des Einzelnen Beamten kann hier nur dahingegend eine Rolle Spielen, inwieweit er die anzuwendenen Mittel gegen den Einzelnen anwendet,..nur ein Beispiel zum Schlagstockeinsatz: Der Beamte hat dafür zu sorgen, das er nicht angefasst wird,..wenn ihn ein oder zwei Leute festhalten wollen, so ist das zu unterbinden, es ist in der Vergangenheit schon vorgekommen, das Beamte zuerst nur "festgehalten wurden, dann eskalierts, jemand schlägt auf den Beamten ein, ein anderer klaut die Waffe usw,..hat es alles schon gegeben,..aus diesem Grund einen Rat an allle: fasst den Beamten nicht an, fahrt ihm nicht mit einer Kamera ins Gesicht( wenn ich in der Stresssituation einer Demo etwas auf mich zukommen sehe, wehre ich auch instinktiv ab),..
Sicher gibt es das Problem, das manche Beamte(vor allem die unerfahrenen) im Stress überreagieren, doch wird solches beobachtet, so werden sie nach der Demo intern disziplinarisch belangt,..wohlgemerkt, sie haben innerhalb des Gesetzes gehandelt, allein in welchem "level" sie gehandelt haben, wird im nachhinein besprochen, bzw werden sie gemaßregelt,..
melek: ekkards Beispiel ist nicht realitätsfremd,..die Bauordnung macht in der Parteienstellung und im Verfahren keinen Unterschied zwischen deinem Gartenhaus und einer Großbaustelle,..bei öffentlichen Großprojekten wirds nur etwas umfangreicher, da es im allgemeinen mehr Beteiligte gibt,..der Ablauf ist aber gleich,..
Einsprüche können auf Rechtlichem Weg eingebracht werden, Protest kann, um beim Beispiel zu bleiben, am Gartenzaun stattfinden, nicht jedoch auf dem Grund,..
Es wird immer wieder vergessen, dass der Schloßpark eben ab Gültigkeit des Bescheides KEIN öffentlicher Grund mehr war,..häten die Leute VOR dem Park demonstriert, hätte man höchstwarscheinlich auch dies durchgegen lassen, obwohl die Demo nicht angemeldet war,..aber durchs Betreten eines nicht öffentlichen Baugrundstückes haben diese Leute geltendes Recht gebrochen und die Polizei mußte nach dem Prinzip der Rechtssicherheit wie gehabt vorgehen,..
Aut viam inveniam aut faciam