02-10-2010, 08:59
Lieber Einsiedler: Mit deinem letzten Absatz legitimierst du also das Vorgehen der Demonstranten, auch wenn es gegen die Rechtslage ist,..nun, wie auch immer, so ist es doch die oberste und erste Pflicht eines Staates, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, ja darauf beruht ja auch das gesamte Staatswesen,..da dürfen nun mal keine Abstriche gemacht werden,..der Bürger muß sicher sein können, das das Gesetz ohne Ansehen der Person durchgesetzt wird,..
Wasserwerfer sind ein gelindes mittel, erstens fährt man zuerst nur mit einem Druck von ca 3-5 bar, erst wenn die Personen nicht weichen, wird der druck bis auf ca 12 bar erhöht,..und zweitens rechtfertigt der Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt de jure den Einsatz,..ich weis nicht genau wie es in D ist, aber in Ö gibt es ein versammlungsgesetz, das dem Bürger die möglichkeit einer genehmigten Demonstration einräumt,..dabei sind aber den anweisungen der Beamten Folge zu leisten,..eine Demonstration ist kein rechtsfreier Raum,..Hier war das auch keine Demonstration, sondern nach gültigem Recht eine widerrechtliche Besetzung einer Baustelle,..
Wasserwerfer sind ein gelindes mittel, erstens fährt man zuerst nur mit einem Druck von ca 3-5 bar, erst wenn die Personen nicht weichen, wird der druck bis auf ca 12 bar erhöht,..und zweitens rechtfertigt der Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt de jure den Einsatz,..ich weis nicht genau wie es in D ist, aber in Ö gibt es ein versammlungsgesetz, das dem Bürger die möglichkeit einer genehmigten Demonstration einräumt,..dabei sind aber den anweisungen der Beamten Folge zu leisten,..eine Demonstration ist kein rechtsfreier Raum,..Hier war das auch keine Demonstration, sondern nach gültigem Recht eine widerrechtliche Besetzung einer Baustelle,..
Aut viam inveniam aut faciam

