01-10-2010, 18:21
Hmm, um das mal aus der sicht eines "Ordnungshüters" zu schreiben: Jeder hat das Recht, zu demonstrieren, solange diese demo angemeldet ist,..eine unangemeldete Demo birgt dahingehend ein gefährdungspotential, als das weder Route noch ungefähre Teilnehmerzahl bekanntgegeben wurde, noch es Kontakt zu den Veranstaltern gibt, sodaß diese eben vermittelnd deeskalieren können,..wie dem auch immer sei,..sobald eine Demo aufgelöst wird,kann und darf die Polizei nicht zurückweichen,..inwieweit in Stuttgart die Situation eskaliert ist, ist mir noch nicht genau bekannt, da informiere ich mich noch,..Fakt ist aber,..wenn die Demo aufgelöst wird, und dies wird auch mehrmals vorher verkündet, ebenso dass Brachialmaßnahmen bei Widerstand eingesetzt werden, so läßt man normalerweise den Demoteilnehmern genügend Zeit, um sich zu entfernen,..spätestens jetzt hätte sich der Erziehungsberechtigte, wenn er mitdenkt, mit seinem Kind zu entfernen,..absichtlichen Angriff auf ein Kleinkind kann ich mir persönlich nicht vorstellen, wenn ja so ist der betreffende Beamte disziplinarrechtlich zu belangen,..wenn aber der Erziehungsberechtigte sich mit dem Kind dort weiterhin aufhält, und in seiner Nähe gehen Reizgasgranaten hoch, so ist die sein Eigenverschulden; eventuell wäre sogar das Jugendamt auf diesen "Erziehungsberechtigten" aufmerksam zu machen,..
Aut viam inveniam aut faciam

