26-09-2010, 10:17
(26-09-2010, 08:59)Schmettermotte schrieb: Ich hatte halbwegs passend zum Thema eine Frage (sry wenn das nicht ganz zum Ausgangspost passt)
Wenn ein katholischer Christ der Meinung ist, er würde wiedergeboren, kann er dann im Härtefall exkommuniziert werden?
Guten Morgen, Motte,
es kommt darauf an, was man unter Wiedergeburt versteht. Die Wiedergeburt durch die Annahme des Glaubens in DIESEM Leben, ist christliches Gedankengut. "Wiedergeburt" als "Reinkarnation" in ein neues Leben hinein dagegen gibt es für die katholischen Christen nicht:
Der Katechismus der römisch-katholischen Kirche lehrt nur in Satz 1013 etwas dazu, fast in einem Nebensatz, und das lässt offen, ob der Glaube an die Reinkarnation eine Strafe nach sich zieht; ich denke, nein, zumindest nicht, wenn man einfach nur dran glaubt. Aber lies selbst:
"1013
Der Tod ist das Ende der irdischen Pilgerschaft des Menschen, der Zeit der Gnade und des Erbarmens, die Gott ihm bietet, um sein Erdenleben nach dem Plane Gottes zu leben und über sein letztes Schicksal zu entscheiden. „Wenn unser einmaliger irdischer Lebenslauf erfüllt ist" (LG 48), kehren wir nicht mehr zurück, um noch weitere Male auf Erden zu leben. Es ist „dem Menschen bestimmt", „ein einziges Mal zu sterben" (Hebr 9,27). Nach dem Tod gibt es keine „Reinkarnation". "
Zitiert nach: vatican.va/archive/DEU0035/_P2O.HTM
Schönen Sonntag

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