24-09-2010, 13:21
Wend dich damit an dein örtliches Jugendamt,..die sind bei der Bundesprüfstelle antragsberechtigt,..dann kann die Bundesprüfstelle ein Indizierungsverfahren einleiten,....
Hier gilt wie so oft, wenns niemand meldet, passiert nix,..die Jugendämter haben keine Zeit, von sich aus alle neu erscheinenden Lieder,Zeitschriften,usw zu überprüfwen,..da muß der Bürger melden, was nicht passt,..
Ich habs hier in Österreich soeben weitergeleitet,...Problem ist bei uns, dass Jugendschutz bei uns Landessache ist, d.h. 9 Bundesländer müssen jeweils separat für sich entscheiden :(,....
Hier gilt wie so oft, wenns niemand meldet, passiert nix,..die Jugendämter haben keine Zeit, von sich aus alle neu erscheinenden Lieder,Zeitschriften,usw zu überprüfwen,..da muß der Bürger melden, was nicht passt,..
Ich habs hier in Österreich soeben weitergeleitet,...Problem ist bei uns, dass Jugendschutz bei uns Landessache ist, d.h. 9 Bundesländer müssen jeweils separat für sich entscheiden :(,....
Aut viam inveniam aut faciam