18-09-2010, 17:46
Das Problem ist ganz anders - und das wird in unserer Gesellschaft, auch in unserer Rechtssprechung viel zu wenig beachtet:
Der Einsatz von Gewalt ist nicht zwingendermassen auf körperliche Gewalt begrenzt - es gehört auch die psychische, psychologische Gewalt dazu. Und wenn man durch Ausdrucksformen der psychischen Gewalt angegriffen wird - wehrt man sich, u.U. auch mit körperlicher Gewalt. Wenn ich am Wochenende abends die "Brüsseler Strasse" mit meinen Einkaufstüten "runter laufe und mir 4 Jugendliche begegnen, die nebeneinander her latschen und den gesamten Bürgersteig "einnehmen" - dann weiche ich nicht auf die Strasse aus oder klettere über parkende Autos um denen auszuweichen - ich marschiere mitten durch. Das Gebahren der Jugendlichen drückt aus: "und gehört der Bürgersteig, wir können rücksichtslos ihn für uns beanspruchen" - und da wehre ich mich gegen indem ich diesen Ausdruck einfach nicht zur Kenntnis nehme. Mitllerweile - haben sie es kapiert und machen auch anderen Menschen die ihnen entgegenkommen Platz....
Der Einsatz von Gewalt ist nicht zwingendermassen auf körperliche Gewalt begrenzt - es gehört auch die psychische, psychologische Gewalt dazu. Und wenn man durch Ausdrucksformen der psychischen Gewalt angegriffen wird - wehrt man sich, u.U. auch mit körperlicher Gewalt. Wenn ich am Wochenende abends die "Brüsseler Strasse" mit meinen Einkaufstüten "runter laufe und mir 4 Jugendliche begegnen, die nebeneinander her latschen und den gesamten Bürgersteig "einnehmen" - dann weiche ich nicht auf die Strasse aus oder klettere über parkende Autos um denen auszuweichen - ich marschiere mitten durch. Das Gebahren der Jugendlichen drückt aus: "und gehört der Bürgersteig, wir können rücksichtslos ihn für uns beanspruchen" - und da wehre ich mich gegen indem ich diesen Ausdruck einfach nicht zur Kenntnis nehme. Mitllerweile - haben sie es kapiert und machen auch anderen Menschen die ihnen entgegenkommen Platz....
