16-09-2010, 14:01
(16-09-2010, 13:54)agnostik schrieb:(16-09-2010, 13:46)t.logemann schrieb: ...ich warte nur darauf, dass sich die Bhurka-tragenden Muslima in Deutschland mit ihren Schwestern in Frankreich solidarisieren, eine Demo anmelden - und noch vor Beginn der Demo diese wegen des Vermmumngsverbot aufgelöst wird...:bduh::bduh::bduh:
Oder es solidarisieren sich Leute, die gegen das bhurka-Verbot sind und machen eine Demo mit weit in die Stirn gezogenen Kapuzen und Schals vor Munt und Nase - das kann man ja bei Kälte oder wegen des Drecks in den Städten nicht verbieten :dodgy:
doch:
§ 17a VersG
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)