11-09-2010, 04:33
(11-09-2010, 00:47)Ekkard schrieb: Oder anders: Niemand ist gezwungen, diese Art der Partnerschaft einzugehen. Und weil das so ist, kann eine Gesellschaft vereinbaren, von diesem Recht durchweg keinen Gebrauch zu machen. Und das schreibt sie in ihre Satzung.(...)Wer die Satzung nicht respektiert, stellt sich außerhalb der Gemeinde.
Niemand ist gezwungen, eine Heteroehe einzugehen, und doch verlangen es diese Kirchen, und, wer es nicht tut, sondern so zusammenlebt (wozu er rechtlich jedes Recht hat) wird exkommuniziert. Also stellt sich eine Kirche über das Landesgesetz.
Weißt du, was ich tun würde, wäre ich in so einem Verein? Ich würde sie bis zum europäischen Gerichtshof verklagen, denn die treten die grundlegenden Menschenrechte mit Füßen.
