11-09-2010, 00:47
(10-09-2010, 20:38)Witch of Hope schrieb: Aber es gibt einen Zwang, sich an Gesetze zu halten. Wenn z.B. in der BRD die eingetragene Partnerschaft (Homoehe light) (gilt), kann eine Kirche nicht hingehen, und ein Mitglied ausschließen, das eben diese Ehe geschlossen hat. Tut sie es doch, bewegt sie sich außerhalb der vom Staat festgelegten Regeln.Das sehe ich ebenfalls nicht. Diese Regelung ist eine "Kann-"Vorschrift. Man kann darauf verzichten. Oder anders: Niemand ist gezwungen, diese Art der Partnerschaft einzugehen. Und weil das so ist, kann eine Gesellschaft vereinbaren, von diesem Recht durchweg keinen Gebrauch zu machen. Und das schreibt sie in ihre Satzung.
Wer die Satzung nicht respektiert, stellt sich außerhalb der Gemeinde.
Was man allen strenggläubigen Mitgliedern von strengen Gemeinschaften nur raten kann, sich die Satzungen genauestens durchzulesen, und daraufhin abzuklopfen, ob man bereit und in der Lage ist, jeden Punkt "von nun an bis in Ewigkeit" einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard