(03-09-2010, 18:18)petronius schrieb:(03-09-2010, 16:30)Angelika schrieb: Ehe ist eine Beziehung zwischen Mann und Frau und kann per Definition schon kein Recht für zwei Personen des gleichen Geschlechtes sein
wo hast du das denn her?
die ehe ist ein staatlich beurkundetes und geregeltes "vertrags"verhältnis und wird in ihren einzelheiten vom gesetzgeber bestimmt
(03-09-2010, 16:30)Angelika schrieb: Homosexuelle haben kein Recht einen Akt von einer Gemeinschaft zu verlangen der nach deren Auffassung gegen ihre innersten Werte verstößt
falsch: die gemeinschaft hat nicht das recht, homosexuellen rechte zu verweigern, die allen anderen auch zustehen
Siehe Beitrag 72. Es gibt weder in Deutschland ein Recht auf die "Homoehe" (siehe Beitrag 72) noch hat ein Homosexueller irgendwelche Rechte gegen religiöse Gemeinschaften (von denen war nämlich die Rede). Religionsfreiheit ist nämlich im Gegensatz zur "Homoehe" ein Grundrecht.
Setzt alles daran, durch die enge Tür einzutreten! Denn das sage ich euch: Viele werden versuchen einzutreten, und es wird ihnen nicht gelingen. (Lk 13,24)

