03-09-2010, 16:35
(03-09-2010, 13:34)petronius schrieb:(03-09-2010, 13:20)Polski schrieb: ja eigentlich schon ja...und uneigentlich auch...aber in Deutschland dürfen Homeosexuelle doch heiraten oder nicht?
nein. die ehe (ich rede vom standesamt) bleibt den heteros vorbehalten. homos dürfen sich eingetragen lebensverpartnern (vgl. LPartG), und darum, daß damit auch dieselben rechte verbunden sind, muß immer noch gekämpft werden (siehe z.b. ://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/karlsruhe-staerkt-homosexuellen-rechte/)
was sta und sonstige evangelikale/homophobe glaubensgemeinschaften angeht, so verweigern sie direkt den homosexuellen gleiche rechte z.b. im sinne einer kirchlichen trauung/ehe, und indirekt natürlich über ihren gesellschaftlichen einfluß, die säkulare gesetzgebung nach ihren religiösen wünschen zu formen
Homosexuelle haben kein Recht einen Akt von einer Gemeinschaft zu verlangen der nach deren Auffassung gegen ihre innersten Werte verstößt.
In einem säkularen Staat darf jeder Mensch nach seinem empfinden an der Gesetzgebung teilnehmen zumindest solange er nicht gegen die Demokratie und den Rechtsstaat selbst angeht. Das ist aber beim Erhalt der Ehe nicht der Fall. Die Ehe und Familie ist im GG (Art. 6) geschützt und dort wird auch klar was damit gemeint ist und warum. Auch in Art. 3, Abs. 16 der AEMR ist von der Ehe als " natürliche Grundeinheit der Gesellschaft" die Rede.
Setzt alles daran, durch die enge Tür einzutreten! Denn das sage ich euch: Viele werden versuchen einzutreten, und es wird ihnen nicht gelingen. (Lk 13,24)