03-09-2010, 16:21
petronius schrieb:
Du scheinst dich zu früh zu freuen, denn diese angenommenen Defizite hast Du keineswegs "beseitigt", sondern lediglich unterstellt. Das Grundgesetz ist mir hinreichend bekannt. Und wenn ich von der Ehe als "normales" Institut in Bezug auf Mann und Frau spreche, deckt sich dies auch mit der Intention des Grundgesetzes, ohne daß dies explizit gesagt werden muß. Um deine Erinnerung etwas aufzufrischen: das GG entstand 1949, und zu jener Zeit war wohl gewiß noch nicht einmal daran zu denken, daß Homosexualität etwa irgendwann einmal straffrei gestellt werden könnte. Diese Möglichkeit fand bei der Formulierung des Artikels 6 GG überhaupt keine Beachtung. Der Familiengedanke stand im Vordergrund, und nicht die etwaige Gleichstellung Homosexueller. Insofern ist dein belehrender Hinweis aus meiner Sicht etwas deplaciert gewesen.
Ferner geht es ja auch um Benachteiligung, was immer wieder angesprochen wird. Nur, ich kann besten Willens keine Benachteiligung erkennen. Eine Benachteiligung setzt eine gesellschaftliche oder gesetzliche Norm voraus, gegen die verstoßen wird. Heute findet man Homosexuelle, die sich sogar öffentlich dazu bekennen, in politischen Ämtern, ohne jetzt konkret werden zu wollen. Da kann doch von "Diskriminierung" oder ähnlichem gar nicht mehr gesprochen werden. Es erscheint ja geradezu lächerlich, wenn man dies tun wollte. Und selbst hast Du bereits eingeräumt, daß, sofern eine christliche Religionsgemeinschaft sich auf Grundlage ihrer heiligen Schrift und ihrer Eigenschaft als Wertegemeinschaft dazu veranlaßt sehen könnte, jemanden aus ihren Reihen auszuschließen, dies selbst dir legitim erschiene.
Also, ich kann beim besten Willen keine Benachteiligung Homosexueller im Sinne der im GG enthaltenen Grundrechte erkennen. Dies zu unterstellen, wäre reine Jurisfiktion. Ich hoffe, dir gleichsam etwas geholfen haben zu können. Und auch meinerseits: gern geschehen.
Zitat: wüßte ich keine rechtliche Grundlage oder Rechtsnorm, auf die sich Homosexuelle in Bezug auf die Gleichstellung als Verheiratete berufen könnten
es freut mich, daß ich dir hier helfen und deine defizite beseitigen konnte
gern geschehen
Du scheinst dich zu früh zu freuen, denn diese angenommenen Defizite hast Du keineswegs "beseitigt", sondern lediglich unterstellt. Das Grundgesetz ist mir hinreichend bekannt. Und wenn ich von der Ehe als "normales" Institut in Bezug auf Mann und Frau spreche, deckt sich dies auch mit der Intention des Grundgesetzes, ohne daß dies explizit gesagt werden muß. Um deine Erinnerung etwas aufzufrischen: das GG entstand 1949, und zu jener Zeit war wohl gewiß noch nicht einmal daran zu denken, daß Homosexualität etwa irgendwann einmal straffrei gestellt werden könnte. Diese Möglichkeit fand bei der Formulierung des Artikels 6 GG überhaupt keine Beachtung. Der Familiengedanke stand im Vordergrund, und nicht die etwaige Gleichstellung Homosexueller. Insofern ist dein belehrender Hinweis aus meiner Sicht etwas deplaciert gewesen.
Ferner geht es ja auch um Benachteiligung, was immer wieder angesprochen wird. Nur, ich kann besten Willens keine Benachteiligung erkennen. Eine Benachteiligung setzt eine gesellschaftliche oder gesetzliche Norm voraus, gegen die verstoßen wird. Heute findet man Homosexuelle, die sich sogar öffentlich dazu bekennen, in politischen Ämtern, ohne jetzt konkret werden zu wollen. Da kann doch von "Diskriminierung" oder ähnlichem gar nicht mehr gesprochen werden. Es erscheint ja geradezu lächerlich, wenn man dies tun wollte. Und selbst hast Du bereits eingeräumt, daß, sofern eine christliche Religionsgemeinschaft sich auf Grundlage ihrer heiligen Schrift und ihrer Eigenschaft als Wertegemeinschaft dazu veranlaßt sehen könnte, jemanden aus ihren Reihen auszuschließen, dies selbst dir legitim erschiene.
Also, ich kann beim besten Willen keine Benachteiligung Homosexueller im Sinne der im GG enthaltenen Grundrechte erkennen. Dies zu unterstellen, wäre reine Jurisfiktion. Ich hoffe, dir gleichsam etwas geholfen haben zu können. Und auch meinerseits: gern geschehen.
