(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Der letzte zitierte Satz (den du in deinem Zitat oben ausgelassen hast) lautete: Weiterhin waren es die Ältesten, die dafür sorgten, dass die C.A.S. auch wirklich informiert wurde.(31-08-2010, 12:34)hgp schrieb:(31-08-2010, 10:23)petronius schrieb:Nach den zitierten Worten der Richterin: Ja(31-08-2010, 10:12)hgp schrieb: Ich stelle fest, dass Mr. Cairns, Mr Brown und Mr. Didur sich der Verpflichtung zur Anzeige bewusst waren und die volle Absicht hatten, diese zu erfüllen
haben sie sie erfüllt?
nein - nach den von dir zitierten worten hatten sie bloß eine absicht
Das ist deutlich mehr als eine Absicht!
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Ich will nicht ausdiskutieren, ob es in Kanada sinnvoller ist, Missbrauchsfälle dem Jugendschutz oder der Polizei zu melden, da ich das dortige Rechtssystem nicht kenne. Die ursprüngliche Behauptung lautete, die Ältesten der Zeugen Jehovas hätten den Fall "vertuscht". Ganz egal, welcher Behörde der Fall nun gemeldet wurde, liegt keine Vertuschung vor.Zitat:Ich habe keine Ahnung von den rechtlichen Details in Kanada, aber die zuständige Richterin war der Meinung, dass dieser Fall dem Jugendschutz zu melden war, nicht bei der Polizei. Ich denke, sie sollte es wissen
sorry, aber straftaten meldet man auch in kanada der polizei. egal, was eine richterin in einem schadenersatzprozeß sagt
Außerdem ist wohl auch in Kanada der Jugendschutz kompetent genug, die Polizei "von Amts wegen" zu informieren, wenn das nötig ist.
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Zur Hörfunksendung siehe weiter unten...Zitat:(31-08-2010, 10:23)petronius schrieb:Es sind mir ebenfalls keine Fälle von einzelnen Zeugen Jehovas bekannt, die so etwas versucht hättenZitat:Bisher hat kein Gericht irgendeine Organisation der Zeugen Jehovas verurteilt, weil sie versucht hätten, einen Fall von Kindesmissbrauch zu vertuschen
und einzelne zj?
das heißt, es wäre also gut möglich (siehe auch die weiter unten zitierte hörfunksendung)
ich würde auch nicht davon ausgehen, daß die zj da anders drauf wären als andere organisationen, seien es nun die rkk oder die odenwaldschule oder... der impuls, die eigene organisation vor "nestbeschmutzung" durch die anzeige "einzelner schwarzer schafe" zu schützen, dürfte überall gegeben sein. und ich glaube nicht, daß ausgerechnet eine so straff organisierte truppe wie die zj da eine ausnahme macht
Deine Vorurteile in allen Ehren, aber es gibt dabei ein paar Punkte, die du außer acht lässt:
-Es gibt seit langen Zeiten detaillierte Anweisungen, wie Älteste verfahren müssen, wenn sie mit einem Fall von Kindesmissbrauch konfrontiert werden. Diese Anweisungen enthalten u.a.:
-Beratung mit einem kompetenten Ansprechpartner der Religionsgemeinschaft
-sicherstellen, dass keine Kinder aktuell gefährdet sind
-die ausdrückliche Feststellung, dass jedes Opfer von indesmissbrauch (bzw. die Eltern) sich an die Polizei wenden können.
-Die meisten Ältesten haben selber Kinder und und von daher ein großes Interesse, Kindesmissbrauch in ihrer Gemeinde nicht zuzulassen.
-Im Gegensatz zur RKK hat bei Zeugen Jehovas keinerlei Lobby bei Strafverfolgung und Gerichten. Trotzdem wurde die RKK (weltweit) x-mal wegen Vertuschung verurteilt, Zeugen Jehovas überhaupt nicht.
-Wenn man sieht, dass ansonsten Zeugen Jehovas ohne wenn und aber Menschen ausschließen, die andere unmoralische Handlungen betreiben, dann ist es sinnlos anzunehmen, dass sie ausgerechnet Kinderschänder behalten wollen.
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Den Schadenersatz gab es aber nicht, weil die WTG oder die Ältesten irgend etwas vertuschen wollten, sondern weil ein Ältester der Klägerin den Rat gab, die Angelegenheit mir ihrem Vater (dem Täter) auszudiskutieren, und dieser Rat der ausdrücklichen Glaubenspraxis der Zeugen Jehovas widerspricht. Obwohl das natürlich nicht gut war, kommt es wohl kaum an eine absichtliche Vertuschung heran.Zitat:Es handelt sich anscheinend um denselben Prozess und dasselbe Urteil.Der Name der Richterin ist gleich und die übrigen Daten passen auch. Es scheint keinen Strafprozess gegeben zu haben.
Es stimmt, dass das anders klingt. Andererseits denke ich, dass das eigentliche Urteil das entscheidende ist
nun, im "eigentlichen urteil" wurde ms. boer ja durchaus schadenersatz zugesprochen - also auf einer schuld der beklagten erkannt
Zitat:Der Autor, den du zitierst, missversteht das Urteil sehr offensichtlich (und wie ich denke gewollt)
nö - siehe oben
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Zitat:Nirgendwo hat das Gericht festgestellt, dass die Wachtturmgesellschaft ihre Aufgaben "klar vernachlässigt" hätte
das heißt, die urteilsbegründung liegt dir vor?
dann erzähl uns doch bitte, wie es begründet wurde, daß die wachtturmgesellschaft zu schadenersatz verurteilt wurde
Urteilsbegründung:
Teil 1: silentlambs.org/wordVickiboertranscript.htm
Teil 2: silentlambs.org/wordvickiboertranscript2.htm
Based on the evidence of the witnesses and the limited documentation available, I conclude on a balance of probabilities as follows:
(a) Mr. Longworth told Ms. Boer on more than one occasion that Matthew 18 applied and tht she should speak directly to her father about her abuse.
(b) This advice was an inaccurate application of the Scripture.
Although the statement of claimcould be clearer on this point, I believe that on a fair reading of the pleading and subsesquently delivered particulars, there is an allegation that Watch Tower is responsible for the harm suffered by the plaintiff as a result of the direction given to her to apply Matthew 18:15-18.
Aufgrund der Zeugenaussagen und der eingeschränkten schriftlichen Dokumentation folgere ich unter Abwägung der Wahrscheinlichkeiten:
(a) Mr. Longworth sagte Ms. Boer mehr als einmal, dass Matthäus 18 [auf diese Situation] anzuwenden sei, und dass sie mit ihrem Vater persönlich über den Missbrauch sprechen sollte.
(b) Dieser Rat war eine fehlerhafte Anwendung des Schrifttextes.
Obwohl die Klageschrift in diesem Punkt klarer hätte sein können, denke ich, dass bei einem ausgeglichenen Verständnis des Schriftsatzes und der darauf folgenden Details, dass einen Vorwurf gibt, dass der Wachtturm für die Anweisung verantwortlich ist, Matthäus 18.15-18 anzuwenden.
Dieser Punkt rechtfertigt keinen Vorwurf der Vertuschung.
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Sämtliche Anklagepunkte bis auf den o.g. wurden vom Gericht nicht anerkannt:Zitat:Der Autor übernimmt unkritisch die Aussagen der Anklage, die sich im wesentlichen im Prozess als falsch herausstellten
der schadenersatz wurde ms. boer zugesprochen, obwohl sich ihre aussagen als falsch herausgestellt haben?
ich staune
-es gab kein Verbot, psychologische Hilfe zu suchen, Stattdessen hat ein Ältester einen Termin beim Psychiater für die Klägerin vereinbart, den diese dann aber nicht wahrnahm.
-es gab keinen Versuch, die Angelegenheit zu vertuschen. Stattdessen sorgten die Ältesten dafür, dass der Jugendschutz informiert wurde.
-die Ältesten haben ihre Fürsorgepflicht nicht verletzt
etc.
Die Richterin stellte zu einem Punkt ausdrücklich fest:
These were important points about which she was certain in her own mind. Her memory on those was inaccurate.
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Vicky Boer hat sich ca. 4 Jahre nach Ende des Missbrauchs an die Ältesten gewandt, als sie bereits erwachsen war und nicht mehr bei den Eltern wohnte. Sie hätte ohne Probleme selbst Anzeige erstatten können.Zitat:"mißbrauch stillschweigend geduldet": Aussage des Gerichts hatte ich oben bereits zitiert. Die zuständigen Ältesten waren es, die dafür sorgten, dass der Missbrauch den Behörden gemeldet wurde
wann?
als sich die jugendliche vicki hilfesuchend an diese ältesten wandte?
warum kam es dann zu keinem strafverfahren gegen den mißbrauchenden vater?
Der Jugendschutz war der Meinung, dass in diesem Fall keine weiteren Maßnahmen erforderlich seien und hat anscheinend ebenfalls nicht die Polizei informiert (s. §103 der Urteilsbegründung).
Wenn also niemand anders der Meinung war, dass die Polizei informiert werden sollte, warum hätten es dann die Ältesten tun sollen?
Die Verjährungsfristen in Kanada kenne ich nicht.
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Jetzt weniger seltsam?Zitat:Die Angeklagten, die mit der Klägerin zu tun hatten, zeigten ihr keine Böswilligkeit. Sie azeptierten die Wahrhaftigkeit ihres Berichts, zeigten Verständnis für ihre Situation und wollten ihr nichts Böses
und dafür wurden sie zu schadenersatz verurteilt?
seltsam
Übrigens betrug der Schadenersatz nur weniger als 0,7% der geforderten Summe.
Zusammenfassend kann ich sagen:
In dem Fall wurde von Seite der Zeugen Jehovas weder vertuscht, noch wurden Pädophile irgendwie unterstützt noch wurde versucht, die Opfer von Kindesmissbrauch irgendwie zum Schweigen zu bringen. Die einzigen Fragen drehen sich darum, ob die einzelnen Verantwortlichen in jedem Punkt perfekt reagiert haben.
Daher ist die Dimension des Missbrauchs eine andere als z.B. bei der katholischen Kirche. Es geht nicht darum, dass Verantwortliche den Missbrauch begehen, sondern meist normale Mitglieder.
(31-08-2010, 13:23)petronius schrieb:Um den Text komplett zu lesen, muss ich erst mal an einen anderen Rechner, weil hier das Netzwerk den Zugriff verweigert...Zitat:Angesichts dessen sollte klar sein, warum ich diesen Artikel nicht ernst nehmen kann
tja...
nimmst du denn z.b. folgendes ernst?
[...]
zitiert nach ://www.sektenausstieg.net/sekten/silentlambs/538-ende-des-schweigens-sexueller-missbrauch-bei-den-zeugen-jehovas.html
Ein genauer Kommentar muss daher bis morgen warten.
Vorab soviel:
Das Zitat aus dem Buch "gebt acht auf euch selbst und die ganze Herde" betrifft nicht Kindesmissbrauch oder andere Verbrechen.
Gruß
hgp
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