23-08-2010, 18:28 
		
	
	(20-08-2010, 13:58)petronius schrieb: Nur das Baugewerbe wird nicht über Leiharbeitsfirmen abgedeckt, da es nicht erlaubt ist.Weil die im Baugewerbe abgeschlossenen Tarifverträge Allgemeinverbindlichkeit haben und so die Bauarbeiter auch ohne Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein, einen Rechtsanspruch auf ihren "eigenen" Tarif haben. Gewerkschaftsmitglieder in anderen Berufen haben auch diesen Rechtsanspruch, der aber mit dem akzeptieren eines Zeitarbeitvertrages aufgegeben wird.
Hier ist aber wieder der Rechtsbruch zu sehen, wenn der "Entliehene" in einer Firma, bei gleicher Arbeit, weniger verdient als sein festeingestellter Kollege.

 
