22-08-2010, 12:36
(21-08-2010, 20:21)alwin schrieb: Den Beitrag gegen Dein "nö..." suche ich Dir auch noch heraus
viel spaß...
du meinst also besser zu wissen als ich selbst, was ich gesagt habe?
dann mach mal
(21-08-2010, 20:21)alwin schrieb: Zu dem Restlichen gebe ich dir Recht. Die Willkür dieser Behörden innerhalb des Bundesgebietes, wobei man ja noch zwischen den Gebieten unterscheiden muß (gemeint Stadt und Landkreise), erschwert hier eine wirkliche einheitliche Schlußfolgerung
die rechtliche lage ist eindeutig. was soll es da noch groß zu schlußfolgern geben?
noch mal: worauf willst du eigentlich hinaus?
die möglichkeit, langzeitarbeitslose u.a. in unwürdige leiharbeitsverträge (oder ein-euro-jobs oder...) zu zwingen, besteht - und sie wird auch wahrgenommen
punkt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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