19-08-2010, 21:10
(19-08-2010, 20:32)alwin schrieb: @indy
Was mal wieder nicht zutrifft.
Es gibt eine Arbeitslosenabsicherung, aber keine -versicherung. Der Begriff auf dem Gehaltszettel ist nicht mit dem Begriff einer Versicherung zu verwechseln...
Also gibt es doch eine Versicherung, dessen Beiträge von meinem Gehalt einbehalten werden (siehe Gehaltszettel) die die Arbeitslosigkeit absichert,
die ARBEITSLOSENVERSICHERUNG und ihre Leistung ist eine Versicherungsleistung auf die der Versicherte einen Anspruch hat.
