(17-08-2010, 15:11)alwin schrieb: Natürlich spielt der Tarifvertrag eine Rolle. Der wiederum darf aber nicht unterhalb der gesetzlichen Bestimmung liegen
logisch
in aller regel aber geht er ja über die gesetzlichen mindestanforderungen hinaus - wozu wäre er sonst auch gut
Zitat:Bei einer Leiharbeit werden zum Teil sogar günstigere Bedingungen des Ausleihers übernommen
daß ein leiharbeitsunternehmen arbeitnehmerfreundlichere bedingungen hat als das unternehmen, in welches es leiharbeiter entsendet, dürfte eher selten sein. und selbstverständlich gelten für den leiharbeiter die bedingungen des entsenders (ausleihers)
oder meinst du mit "ausleiher" den kunden des entsendeunternehmens?
daß der entsender seinem angestellten freiwillig mehr zahlt, als er müßte, nur weil die beim kunden angestellten mehr verdienen - davon habe ich noch nie gehört. schlecker kündigt doch seine angestellten und stellt sie sofort wieder bei einem schlecker-eigenen leiharbeitsunternehmen ein, um so niedrigere löhne durchzudrücken
://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/DGB-Schlecker-ist-bei-Leiharbeit-kein-Einzelfall
(17-08-2010, 15:11)alwin schrieb: Eine Kündigung des Firmenvertrages hat nur dann die beschriebene Auswirkung, wenn nach einer gewissen Zeit keine Ersatzstelle gefunden wird
welche "beschriebene Auswirkung"?
die von mir beschriebenen auswirkungen (ortswechsel, verlust des sozialen umfelds, entwertung erworbener qualifikation) hat schon die kündigung des vertragsverhältnisses zwischen leiharbeitsfirma und deren kunden, auch ohne daß die leiharbeitsfirma ihrem mitarbeiter kündigt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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