08-08-2010, 22:16
(08-08-2010, 22:00)alwin schrieb: @indy
Ich befürchte, Du hast meine Differenzierung falsch verstanden? In der ev. Kirche gibt es keine eheliche Trauung wie in der kath. Kirche. Im ersteren gibt es eine reine Segnung, die aber keine Nachwirkung auf eine zivilrechtliche Scheidung hat. Erneute kirchliche Segnung einer erneuten Eheschließung ist möglich. In der r.k.K. nicht. Solange der Ex-Partner lebt, kann keiner der beiden erneut kirchlich getraut werden. Da steht der Satz der Unauflöslichkeit dahinter (bis auf bestimmte Ausnahmen, daß bspw. im Nachhinein eine eheliche Untauglichkeit festgestellt wird).
Gruß
Ja ja, menschliche Zutat und Regularien, wie gehabt.