25-06-2010, 17:09 
		
	
	
		Liebe Kritiker des Christianentums,
aus aktuellem Anlaß wird folgende These erneuert:
These 250:
Wer glaubt, daß er eine mindere Zahl von Opfern gegen eine höhere Opferzahl aufrechnen kann, irrt vielleicht vom Wege ab, Gott zu begreifen, denn der Gewissensnotstand ist kein Fall für Gesetze, sondern für die gottgegebene und von uns selbst erarbeitete Kraft, in einem Einzelfall über Leben oder Tod zu entscheiden ( Abschußverbotsthese).
Aus aktuellem Anlaß, dem Durchschneiden eines Ernährungsschlauches, hat der BGH einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Tötungsbeihilfe freigesprochen.
Dieser aktuelle Anlaß löst die These 369 aus:
Wer glaubt, daß für eine lebensbedrohende Situation, die uns in einen Gewissensnotstand versetzt, Gesetze immer maßgebend sein müssen, irrt vielleicht vom Wege ab, Gott zu begreifen.
Der Christianer vertraut im Fall eines Gewissensnotstandes auf seine eigene Kraft, die ihm sowohl von Gott geschenkt, als auch von ihm selbst erarbeitet wurde.
Das Christianentum sieht sich auf der Seite des BGH- Urteils, obwohl es gegen eine gesetzliche Regelung ist.
Gruß Volker
P.S. Die Zeit, in der der Religion ein Ghetto zugewiesen wurde, ist vorbei.
	
	
	
	
aus aktuellem Anlaß wird folgende These erneuert:
These 250:
Wer glaubt, daß er eine mindere Zahl von Opfern gegen eine höhere Opferzahl aufrechnen kann, irrt vielleicht vom Wege ab, Gott zu begreifen, denn der Gewissensnotstand ist kein Fall für Gesetze, sondern für die gottgegebene und von uns selbst erarbeitete Kraft, in einem Einzelfall über Leben oder Tod zu entscheiden ( Abschußverbotsthese).
Aus aktuellem Anlaß, dem Durchschneiden eines Ernährungsschlauches, hat der BGH einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Tötungsbeihilfe freigesprochen.
Dieser aktuelle Anlaß löst die These 369 aus:
Wer glaubt, daß für eine lebensbedrohende Situation, die uns in einen Gewissensnotstand versetzt, Gesetze immer maßgebend sein müssen, irrt vielleicht vom Wege ab, Gott zu begreifen.
Der Christianer vertraut im Fall eines Gewissensnotstandes auf seine eigene Kraft, die ihm sowohl von Gott geschenkt, als auch von ihm selbst erarbeitet wurde.
Das Christianentum sieht sich auf der Seite des BGH- Urteils, obwohl es gegen eine gesetzliche Regelung ist.
Gruß Volker
P.S. Die Zeit, in der der Religion ein Ghetto zugewiesen wurde, ist vorbei.

