07-06-2010, 17:45
(05-06-2010, 14:47)Lhiannon schrieb: Noch ein Nachtrag: Der Koran sagt, bei Mord darf die Vergeltung gemäß Sure 2,178 nur dann vollstreckt werden, wenn Täter und Opfer „gleich" sind: Für einen Mann darf nur ein anderer Mann, für eine Frau eine andere Frau, für einen Sklaven ein Sklave getötet werden.
In der Scharia wird das Mord nicht so sehr als Verbrechen gegen den Staat betrachtet, sondern in erster Linie als Unrecht an der Familie des Ermordeten. Daraus ergibt sich das Recht der Angehörigen, auf einer Entschädigung zu bestehen, falls sie von der Verhängung der Todesstrafe Abstand nehmen wollen.
(05-06-2010, 14:47)Lhiannon schrieb: Das heißt, dass ein muslimischer Mann nicht um sein Leben fürchten muss, wenn er eine Frau, eine(n) Sklaven/Sklavin oder einen Ungläubigen tötet. Er muss NUR zahlen dafür.
Nein, vollkommen daneben. Es reicht nicht aus, wenn er dafür zahlt, erst wenn die Familie des Opfers auf die Tötung des Schuldigen verzichten möchte und stattdessen die Zahlung eines Blutpreises von ihm fordert, dann geht das, und wenn einem Opfer nur eine Verletzung zugefügt wurde, kann dem Täter dieselbe beigebracht werden, aber nur vom Opfer selbst. Auch hier kann stattdessen eine Entschädigung bezahlt werden.
(05-06-2010, 14:47)Lhiannon schrieb: Diese Sure ist doch, verdammt nochmal...Dieser Vers.:tard:
(05-06-2010, 14:47)Lhiannon schrieb: ...geradezu eine Einladung an reiche Muslime, sich per Mord von unliebsamen, rangniederen Mitmenschen zu befreien. Dafür zahlt man dann und kann sich, je nach finanzieller Lage, das nächste Mordopfer aussuchen. Und alles streng nach Koran mit Allahs Segen.
Wie gesagt, erst wenn die Familie des Opfers eine Entschädigung von ihm fordert, dann ja, an sonsten muss der Schuldige mit der Zufügung derselben Verletzung bzw. mit der Tötung unter Aufsicht des Richters rechnen.
(05-06-2010, 14:47)Lhiannon schrieb: Religionsfreiheit ist in der Scharia ein Fremdwort.
Die Religionsfreiheit in der Scharia ist kein Fremdwort, aber es gibt einen Unterschied zu der RF des Westens. In der Scharia haben die Muslime das Recht ihren Glauben frei auszuüben, alle Menschen haben das Recht den Islam anzunehmen, und alle Nichtmuslime sollen nicht unter Zwang bekehrt werden, haben aber das Recht nicht, für ihre jeweilige Religion bzw. Weltanschauung zu werben.
(05-06-2010, 14:47)Lhiannon schrieb: Die Ungläubigen kümmern sich um die armen Muslime. Die reichen Muslime kümmern sich um NICHTS!Ja, man hat es im Irak-Krieg gesehen, wie die ungläubige Bush-Regierung die Iraker geholfen haben.:eusa_sick:
(05-06-2010, 14:47)Lhiannon schrieb: Kleiner Tipp: Wenn ihr uns bekehrt habt ihr ein Problem. Wer soll dann die Armen unterstützen?
Oweia glaubst du tatsächlich, dass ihr die Helfer der Erde seid?
