07-06-2010, 17:27
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Die Scharia ist ein mittelalterliches Recht, das Gerechtigkeit im modernen Sinn nicht herstellen kann
Traurigerweise gibt es viele Leute wie du, die auf die böse Scharia schimpfen, wissen mal gar nicht, was die Scharia genau ist, aber trotzdem schimpen, stellen sie als Böse dar und rücken damit den Islam in ein schlechtes Licht. Jeder der wirklich an der Wahrheit des Islam interessiert ist, setzt sich hin und sucht nach "authentischen Quellen" oder liest sich den Quran und die Hadithen durch, statt den Medien, die mit Absicht den Hass auf den Islam lenken wollen, glauben zu schenken. Der Islam ist nicht so wie er oft von den Medien dargestellt wird.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Für Unzucht (Zina) müssen zwei Zeugen beigebracht werden
In Sure 4 wird festgelegt, dass vier (männliche) Zeugen für die Beweisführung erforderlich sind. Oder ein unwiderlegtes Eigengeständnis bringen.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Darüber hinaus ist eine Schwangerschaft der Beweis für Zina.Aber kein Beweis für eine Vergewaltigung.

(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: sie missachtet die Gleichberechtigung der Geschlechter
Wenn es wirklich Gleichberechtigung im modernen Rechtssystem geben sollte, warum verdienen dann Frauen im Durchschnitt bei vergleichbarer Tätigkeit immer noch weniger Geld als Männer ?
*kopfschüttel*
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: sie unterdrückt Nichtmuslime
Sie unterdrückt Nichtmuslime????? Mir ist das nicht bekannt. Ist dir nicht bekannt, dass Juden und Christen in den islamischen Ländern ihre Religion ausleben dürfen und ihre Feiertage feiern.
Im Gegenteil dürfen Muslime im modernen Rechtssystem ihre Feiertage nicht feiern.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: sie enthält Strafen, die nicht mit den Menschenrechten kompatibel sind und sie ist nicht auf der Höhe der Zeit in der Rechtsfindung.
Abu-Ghuraib-Folterskandal ist ein Beispiel für das westliche- moderne Rechtssytem, das natürlich mit den Menschenrechten kompatibel ist.:icon_cheesygrin:
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Ich habe die Nase voll von Muslimen wie Al-Haitam, die sich nicht mit dem modernen Rechtssystem und den modernen Menschenrechten befassen wollen, aber uns immer erzählen wollen, wie viel besser die Scharia demgegenüber doch sei. Sie haben keine Ahnung.
Ich kann zwar sagen, ich bin mit dem modernen Rechtssystem nicht einverstanden, aber ist immer noch eine Sache in diesem Land. Wenn ich was machen möchte, dann wandere ich aus
Beispielsweise nach Amerika, ich lasse mich da einbürgern, lasse ich mich wählen, werde ich Politiker und dann versuche diese Sache im Griff zu kriegen, abzuschaffen z.b. in Californien, lasse ich mich zum Gouverneur wählen und dann schaffe ich die Todestrafe ab. Das wäre ein Mittel, ein Weg.
In der Scharia geht es natürlich nicht, weil unsere Gesetzgebungen von Allah/Gott kommen und die sind natürlich in vielen Punkten nicht abänderbar. Aber man kann entweder ein islamisches Land aufrichten nach der Scharia oder eben nicht. Uns Muslime ist es freigestellt, ob wir nach Scharia leben möchten oder nicht. So wie natürlich Jeden offen steht, ob er in Amerika leben möchte oder nicht. Es gibt genug Deutsche, die auswandern, es gibt auch genug Amerikaner die auswandern, weil sie mit manschen Gesetze im modernen Rechtsystem nicht einverstanden sind. Also keiner muss hier und dort leben, wo ihm die Gesetzgebung nicht gefällt, wenn man es nicht ändern kann.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: weil sie das Rechtssystem der „Ungläubigen“ von vornherein ablehnen und auch nicht bereit sind
Wie gesagt, wenn ein Muslim mit dem modernen westlichen Rechtsystem nicht zufrieden ist, und er weiss er kann das nicht abändern, er magt es nicht, dann bitte schön, er kann auswandern.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Fall (wirklich passiert):
Eine unverheiratete Frau ist vergewaltigt und dabei geschwängert worden. Die Frau zeigt die Vergewaltigung an und die Sache kommt vor ein Scharia-Gericht. Da es nun keine zwei Zeugen für die Tat gibt, (es gab, wie meistens, gar keine Zeugen) und die Aussage einer Frau weniger zählt als die eines Mannes, wird der Täter freigesprochen. Alles streng nach Koran.
Nicht Jede Frau, die vergewaltigt wurde, wurde auch in der Tat vergewaltigt. Es gibt Frauen, die erst mit fremden Männern freiwillig schlafen, dann beschuldigen sie sie, oder wenn sie Unzucht begehen und ihren Tat vertuschen wollen und gleichzeitig nicht wollen, dass ihren Familien sie verstoßen werden (da sie ja beschmutzt sind). Oder wenn sie nicht mehr jungfrauen sind und schwanger wurden und unbedingt einen Mann ( meistens einen Reichen) haben möchten, dann reicht es wenn sie ihn beschuldigen und anzeigen. Sie muss dann ihren angeblichen Vergewaltiger heiraten. Und er muss auch diese Frau, die ihn reingelegt hat, heiraten.
In der Scharia steht nicht, das eine Vergewaltigte ihren Vergewaltiger heiraten muss.
Der Richter muss erst prüfen:
- ob diese Person schuldfähig ist, d.h er muss herausfinden, ob dieser Mann tatsächlich ein Vergewaltiger ist.
- ob die betroffene Frau tatsächlich vergewaltigt wurde oder einfach nur ihn beschuldigen will.
- Er muss den Beschuldigen ( der angebliche Vergewaltiger) solange für unschuldig klären, bis er ihn für schuldig klärt.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Bleibt nun die Frau übrig. Sie hat ganz klar Zina begangen (sie ist schwanger) und muss nun dafür verurteilt werden. Das fordert der Koran und damit Allah.
Nein es ist nicht klar, das hast du offensichtlich nicht verstanden.
Bei einer Vergewaltigung muss nur der Mann bestraft werden. während die Frau freigesprochen werden muss. Wenn jemand dazu gezwungen oder erpresst wurde, kann er oder sie nicht bestraft werden.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Man verurteilt sie, streng nach Koran, zu 140 Peitschenhieben. 80 Hiebe für die Zina und 60 Hiebe für die Beschuldigung eines Unschuldigen (der Täter war ja schließlich nach der Scharia für unschuldig zu befinden). Die Beschuldigung eines Unschuldigen zieht eine harte Bestrafung nach sich und enthebt die Frau von vielen bürgerlichen Rechten. Sie darf z.B. nie mehr als Zeugin vor Gericht gehört werden, weil sie (lt. Scharia-Urteil) eine Lügnerin ist.
Wenn beide unverheiratet sind, müssen beide mit 100 Peitschenhieben rechnen. War die Frau unverheiratet, der Mann aber verheiratet, soll die Frau im Haus eingesperrt werden. Ist der Mann unverheiratet, die Frau aber verheiratet, soll er für ein Jahr verbannt werden.
Voraussetzung für eine Bestrafung ist auf jeden Fall, dass der Schuldige erwachsen und zurechnungsfähig ist, und er muss die Handlung freiwillig begangen haben.
Die Reglung von 80 Peitschenhieben sind zum Schutz vor ungerechtfertigter Anzeige für die Verleumdung wegen Unzucht (qadhf). Warum die Frau 60 bekommen hat, weiss es nicht.
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Ihr Kind bekäme in vielen Ländern (z.B. Ägypten) keine Papiere, da es unehelich ist und kein Vater festgestellt werden kann, es somit familienlos ist (denn das Kind gehört immer zur Familie des Vaters).
Ich finde es immer wieder verwunderlich, dass es so viele Menschen gibt wie Lhiannon, die solchen falschen Infos (Lügen), die ihnen von den Medien aufgetischt werden, nicht einmal ansatzweise hinterfragen und auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.
Wenn der biologische Vater nicht festgestellt werden kann, bekommt das namenlose Kind, den Namen seiner Mutter.
Zitat:Damit hat das Kind kein Recht an der Gesellschaft teilzuhaben.Lüge
Zitat:Es bekommt keinen Schulplatz und keine sonstige Unterstützung.Lüge
Zitat:Für die Gesellschaft existiert dieses Kind schlicht nicht.Lüge
(05-06-2010, 11:45)Lhiannon schrieb: Liebe Muslime, kann es im Sinn Allahs sein, eine unschuldige Frau und deren Kind (nicht zu vergessen) so zu behandeln?Nein, das kann nicht sein.