Was Religion betraf, waren die Römer überaus tolerant. Allerdings war das römische Religionsverständnis radikal diesseitig. Ein göttlich gestiftetes Recht, das den Menschen offenbart werden musste, war den Römern unbekannt. Es stellte für sie einen Gegensatz zwischen Staat und Religion dar, den sie ablehnten.
Die römischen Priester entstammten in der Regel den höchsten aristokratischen Schichten, die Magistrate ebenso. Als solche waren sie vor allem den irdischen Aufgaben zum Wohl der Gemeinschaft verpflichtet. Durch genaue Kenntnis der göttlichen Forderungen an den Menschen stellten sie das Funktionieren des Staates sicher und taten alles, was nötig war, um mit den Göttern in gutem Einvernehmen zu bleiben und die Bedrohung der Existenz des Staates durch göttliche Zornesausbrüche möglichst geringzuhalten.
Religion war also eine öffentliche Angelegenheit in Rom. Ebenso wie Kaiserkult eine öffentliche Angelegenheit war. U.a. diente dieser als Klammer, die die Völker des römischen Reichs verbinden sollte. Opfer für die Götter und den Kaiser wurden den Bürgern quasi als eine Art Loyalitätsbekenntnis abverlangt (vgl. Plinius, Briefe 10,97).
Mit Religion als öffentliche Angelegenheit hatten die frühen Christen nichts im Sinn. In unüberbietbarer Kürze hat Tertullian das Verhältnis der frühen Christen zum römischen Staat beschrieben:
Nec ulla magis res aliena quam pubilica (keine Angelegenheit ist uns fremder als eine öffentliche).
Mit dieser Haltung kamen die Christen immer wieder in Konflikt zur Staatsmacht, was fallweise in Verfolgungshandlungen gipfelte.
Die römischen Priester entstammten in der Regel den höchsten aristokratischen Schichten, die Magistrate ebenso. Als solche waren sie vor allem den irdischen Aufgaben zum Wohl der Gemeinschaft verpflichtet. Durch genaue Kenntnis der göttlichen Forderungen an den Menschen stellten sie das Funktionieren des Staates sicher und taten alles, was nötig war, um mit den Göttern in gutem Einvernehmen zu bleiben und die Bedrohung der Existenz des Staates durch göttliche Zornesausbrüche möglichst geringzuhalten.
Religion war also eine öffentliche Angelegenheit in Rom. Ebenso wie Kaiserkult eine öffentliche Angelegenheit war. U.a. diente dieser als Klammer, die die Völker des römischen Reichs verbinden sollte. Opfer für die Götter und den Kaiser wurden den Bürgern quasi als eine Art Loyalitätsbekenntnis abverlangt (vgl. Plinius, Briefe 10,97).
Mit Religion als öffentliche Angelegenheit hatten die frühen Christen nichts im Sinn. In unüberbietbarer Kürze hat Tertullian das Verhältnis der frühen Christen zum römischen Staat beschrieben:
Nec ulla magis res aliena quam pubilica (keine Angelegenheit ist uns fremder als eine öffentliche).
Mit dieser Haltung kamen die Christen immer wieder in Konflikt zur Staatsmacht, was fallweise in Verfolgungshandlungen gipfelte.
MfG B.