(19-05-2010, 17:15)Romero schrieb: Naja, unter "Aasverwerter" verstehe ich ein Tier, das sich auch einen schon länger daliegenden und angeknabberten Kadaver zu Gemüte führt. Aas ist ja zumindest Gemäss Wikipedia eine Kadaver, der bereits in den Verwesungsprozess übergegangen ist. Allerdings verstehe ich auch nicht viel von fleischlichen Fäulnisprozessen. Gibt's da Richtwerte, ab wann ein Stück Fleisch gar giftig wäre für den Menschen?
Auf diese und Deine vorherige Anfrage:
Petronius hat es schon angemerkt: Fäulnisbakterien erzeugen in der Regel kaum Toxine. Wenn ich den Menschen als Aasverwerter bezeichnet habe, war das provokativ formuliert. Soll heißen: Ein fäulnisverdorbenes Stück Fleisch schadet der menschlichen Gesundheit nicht.
Ich nehme das österreichische Lebensmittelrecht zur Grundlage meiner weiteren Antwort. In den Lebensmittelrechten der meisten europäischen Staaten liegt das ähnlich.
Lebensmittelrechtlich ist Verdorbenheit von Gesundheitsschädlichkeit abzugrenzen.
Als verdorben ist ein Lebensmittel dann zu beurteilen, wenn es eine der berechtigten Verbrauchererwartung derart widersprechende Beschaffenheit aufweist, dass seine bestimmungsmäßige Verwendung (Genusstauglichkeit) wesentlich vermindert oder ausgeschlossen wird.
Verdorbenheit kann ein natürlicher Prozess (Fäulnis, Gärung) oder auf äußere Umstände zurückzuführen sein (Verschmutzung, Insektenbefall, Fliegenlarven im Fleisch, ekelerregende Beschaffenheit minderen Grades, etc.).
Ein von der Oberfläche her faulendes Stück Fleisch oder kernfaule Wurst ist zwar nicht appetitlich und lebensmittelrechtlich auch nicht verkehrsfähig, aber Schaden nimmt niemand, des solches Fleisch oder solche Wurst isst. Fleisch, das wegen einer überhöhten Zahl fäulniserregender Keime als Verdorben zu beurteilten ist, verursacht für gesunde Menschen, die solches Fleisch verzehren, in der Regel keine Beschwerden.
Fleisch, dessen Verderbnis soweit fortgeschritten ist, dass es optisch und geruchsmäßig (oder auch aus anderen Gründen) krass ekelerregend ist, wird unabhängig davon, ob es tatsächlich die Gesundheit schädigt, als gesundheitsschädlich im Sinne des Gesetzes beurteilt.
Als gesundheitsschädlich gelten natürlich alle jene Lebensmittel, deren Zustand die Gesundheit tatsächlich zu beeinträchtigen imstande ist. Beispielsweise solche, die mit toxischen Schimmelpilzmetaboliten durchsetzt sind, trichinenverseuchtes Schweinefleisch, mit pathogenen Keimen kontaminierte Lebensmittel (Clostridium botulinum , Staphylokokkus aureus, Salmonellen, etc.). Diese sind allerdings heimtückisch, man merkt sie erst, nachdem man davon genascht hat.
MfG B.