01-04-2010, 21:03
(01-04-2010, 16:43)petronius schrieb: ich habe jetzt schon dreimal geschrieben, daß es überhaupt kein "generelles recht auf leben" gibt in dem sinn, daß tötung absolut tabu sei. mit bewußtsein hat das erst mal noch gar nichts zu tun
lies doch bitte auch mal, was ich schreibe
Dann sag doch einfach mal klip und klar warum du Kindstötung verurteilst, Schwangerschaftsabbruch aber nicht. Wenn du es nicht am fehlenden Bewustsein des Embryos festmachst, woran dann? Weshalb tolerierst du das eine und das andere nicht? Wenn Bewustsein nicht der ausschlaggebende Punkt ist, was dann?
(01-04-2010, 16:43)petronius schrieb: wie ich schon sagte: du betrachtest das thema abtreibung isoliert und ausschließlich aus der warte des embryos, dem du ein absolutes lebensinteresse bzw. sogar recht unterstellst bzw. zugestehst. die von mir nun ebenfalls schon mehrfach angesprochene abwägung verschiedener interessen, rechte und pflichte aller beteiligten ignorierst du weiterhin
Dieses Argument macht leider keinen Sinn. Ich könnte dir genauso unterstellen das Thema einseitig zu betrachten und die Sichtweise "aus der Warte des Embryos" zu vernachlässigen.
Dafür diskutieren wir nun einmal, dass jeder seine Sichtweise darlegt.
Im übrigen ignoriere ich deine abwägung verschiedener Interessen keineswegs, sonst würde ich wohl nicht sagen, dass es auch für mich gute Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch gibt. Ich stufe aber einfach das Recht eines Ungeborenen zu Leben höher ein als viele andere Interessen. Das heist aber nicht dass ich sie nicht berücksichtige.
